STF fordert Gestaltungsbeirat für Eppan

Der Gemeinderat der Süd-Tiroler Freiheit Eppan, Walter Oberhauser, betont in seiner Stellungnahme zum Beschlussantrag, dass den Gemeinden bereits mit der Urbanistikreform, die durch das Landesgesetz vom 2. Juli 2007, Nr. 3, genehmigt wurde, die Möglichkeit eingeräumt wurde, einen Gestaltungsbeirat als beratendes Organ der Baukommission einzurichten.
Mit dem Landesgesetz Nr. 9 vom 10. Juli 2018, „Raum und Landschaft“, wurde die bisherige Gemeindebaukommission abgeschafft und durch die Gemeindekommission für Raum und Landschaft ersetzt. „In dieser Kommission sitzen oft ortsfremde Fachleute, denen der Bezug und die emotionale Bindung zum Dorf fehlen“, so die STF in einer Aussendung. Deshalb sei die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats mit beratender Funktion durch Personen mit ortsbezogener Fachkenntnis sinnvoll. „Sachkundigen Personen aus der Gemeinde bietet es die Möglichkeit, das Ortsbild und landschaftsrelevante Bauvorhaben gemeinsam zu bewerten. In mehreren Gemeinden wurde der Gestaltungsbeirat bereits erfolgreich eingesetzt“, schließt Gemeinderat Walter Oberhauser.






