von ag 31.10.2025 18:24 Uhr

„Zweisprachigkeitspflicht gilt auch für die Carabinieri“

Mit folgendem Foto, welches der Obmann des Südtiroler Heimatbundes (SHB) am Freitagnachmittag neben dem Eingang zur Carabinieri Kaserne in Bozen, Drususstraße, gemacht hat, möchte er daran erinnern, dass in Südtirol alle Warnhinweise laut Dekret des Präsidenten Nr. 574 von 1988 zweisprachig sein müssen. Das Schild wurde im Zuge von Bauarbeiten aufgestellt.

Das aufgestellte Schild beim Legionskommando der Carabinieri in der Drususstraße - Foto: Roland Lang

„Die Bauarbeiten bei der Kaserne, in der auch das Legionskommando und damit die höchste Vertretung der Carabinieri in Südtirol untergebracht ist, werden noch knapp zwei Wochen andauern. Deshalb müssen die einsprachigen Schilder, besonders auch jene einsprachigen zur Sicherheit, unverzüglich ausgetauscht werden“, so der Südtiroler Heimatbund in einer Aussendung.

Es nütze wenig, wenn zur Zweisprachigkeitspflicht die „Vereinigung Art. 6“ gegründet wird, die sich um den verfassungsmäßigen Minderheitenschutz bemühe und die Landesregierung ein Abkommen mit dem Regierungskommissariat zu den Verletzungen der Zweisprachigkeitspflicht unterzeichne. „Es braucht endlich empfindliche Geldstrafen und ein energisches Einschreiten der Zuständigen bei Sprachverletzungen“, fordert der Heimatbund.

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