Dragqueen wegen Kinderpornografie verurteilt – jetzt neue Vorwürfe

Die Berliner Dragqueen Jurassica Parka steht erneut im Fokus der Justiz. Nach Informationen der Bild war die Künstlerin bereits im Oktober 2023 wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten stellte damals fest, dass Parka im November 2021 entsprechende Dateien in einem sozialen Netzwerk hochgeladen hatte.
Trotz der Verurteilung setzte Parka ihre öffentliche Tätigkeit fort. Sie moderierte den Berliner Christopher Street Day, trat mit Entertainer Jan Böhmermann auf und war Teil eines vom Familienministerium geförderten Projekts zur Sichtbarkeit queerer Menschen. In einem Video des Ministeriums erklärte sie: „Queere Sichtbarkeit ist immer wichtig. Wir sind eine marginalisierte Gruppe.“
Nach Bekanntwerden der Vorstrafe teilte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit, man habe das betreffende Video entfernt und sich „entschieden“ von der Zusammenarbeit distanziert, berichtet die Bild.
Im Sommer 2024 trat Jurassica Parka zudem beim „Queens & Flowers Festival“ im Berliner Botanischen Garten auf, das mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde.
Neue Ermittlungen
Nun laufen erneute Ermittlungen: Im Juli 2025 fand laut Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung bei Parka statt. Der Verdacht lautet erneut auf Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Inhalte. Das Verfahren ist derzeit noch im Gange.






