Familie: Landesleistungen werden angepasst

Die wesentlichsten Änderungen des Landeskindergeldes umfassen die Anhebung des ISEE-Schwellenwertes, die Erhöhung der Monatsbeiträge und die Einführung einer zusätzlichen ISEE-Wertklasse. Zudem wurde mehreren Änderungen grünes Licht erteilt, die auch das Landesfamiliengeld betreffen. Um die Rückkehr von Familien nach Südtirol zu unterstützen gilt künftig der historische Wohnsitz von 15 Jahren auch ohne Nachweis, seit mindestens einem Jahr den Wohnsitz wieder in Südtirol zu haben, als erfüllt. Bei Zuschüssen für Kinder mit Behinderungen, die in Wohneinrichtungen untergebracht sind, werden die bereits ausbezahlten Beträge nicht mehr zurückgefordert, um die Eltern zu entlasten und um mehr Planungssicherheit in Betreuungssituationen zu geben., berichtet das LPA Die Landesleistungen werden künftig im Falle von Adoptionen aus dem Ausland ab der Genehmigung der Einreise ausbezahlt, nicht mehr – wie bisher – ab dem Gerichtsurteil. Dies war auch von den zuständigen Gerichtsstellen vorgeschlagen worden. Das Landesfamiliengeld+ wird künftig auch dann ausbezahlt, wenn beide Elternteile mindestens einen Monat Elternzeit beansprucht (bisher waren zwei Monate Mindestvoraussetzung).Â
„Diese Änderung soll zur Förderung einer aktiven Vaterschaft und gemeinsamer Elternverantwortung beitragen“, führte Landesrätin Pamer aus.
Die am 24. Oktober von der Landesregierung genehmigten Änderungen greifen ab dem 1. Jänner 2026.






