Vorsicht vor falschen Telefonanrufen

Die Anrufer nutzen unterschiedliche Vorwände: angebliche Preiserhöhungen, Wartungsarbeiten, Leitungsstörungen oder gar Firmenübernahmen. Ziel ist stets, den Kunden zum Abschluss eines neuen Vertrags zu bewegen. In manchen Fällen kommen automatisierte Anrufe mit virtuellen Stimmen zum Einsatz, die den Angerufenen per Tastendruck zu falschen Informationen verleiten.
Die VZS betont, dass jede Vertragsänderung schriftlich mitgeteilt werden muss. Telefonische Mitteilungen seien mit größter Skepsis zu betrachten. Laut Gesetz dürfen Telefonanbieter Verträge zwar einseitig ändern, müssen dies aber mindestens 30 Tage vorher schriftlich ankündigen und gleichzeitig die Möglichkeit bieten, kostenlos zu kündigen oder den Anbieter zu wechseln.
Besonders problematisch wird es, wenn Ratenzahlungen für Geräte oder Aktivierungskosten im Vertrag enthalten sind. Dann kann eine vorzeitige Kündigung hohe Zusatzkosten verursachen.
Oft merken Betroffene den ungewollten Anbieterwechsel erst, wenn der bisherige Anbieter Stornogebühren und offene Raten verrechnet – ein Rücktritt ist dann meist kaum noch möglich.
Die Verbraucherzentrale rät daher: Misstrauen Sie telefonischen Vertragsänderungen und verlangen Sie stets eine schriftliche Bestätigung.






