von ag 19.10.2025 11:15 Uhr

Gemischte Reaktionen auf Kopftuchverbot

Die Begutachtungsphase des geplanten Kopftuchverbots bis zur achten Schulstufe in Österreich geht in die letzte Phase. Bis Donnerstag können noch Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf eingebracht werden. Begrüßt wird dieser trotz Detailkritik von der Pflichtschullehrer-Gewerkschaft. Scharfe Kritik gab es hingegen von der Evangelischen Kirche, den Freikirchen, der Initiative für ein diskriminierungsfreies Bildungswesen und der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Symbolbild APA (dpa)

„Kinder in ihrer Entwicklung zu schützen und sie zu stärken, ist, neben der elterlichen Verantwortung, ein zentrales Anliegen des österreichischen Bildungssystems. Schule vermittelt nicht nur Wissen, sondern fördert auch Werte wie Gleichstellung von Mann und Frau, individuelle Freiheit und soziale Integration“, heißt es von der Gewerkschaft. Aus diesem Grund begrüße man den Entwurf in seiner Zielsetzung, die Selbstbestimmung von Schülerinnen zu stärken. Aber: Dadurch dürften keine „zusätzlichen Belastungen“ für Schulen entstehen.

Gewerkschaft befürchtet Mehraufwand

Einen solchen „ausschließlich zusätzlichen Mehraufwand“ sieht die Gewerkschaft etwa in dem vorgesehenen Gespräch, das die Schulleitung laut Entwurf bei einem Verstoß zunächst nur mit der Schülerin führen muss. „Betroffene Schülerinnen sprechen oft aus Angst vor negativen Konsequenzen im häuslichen Umfeld selten bzw. überhaupt nicht über diese Dinge, weil sie nicht über die kognitive Reife verfügen könnten, um die Hintergründe reflektieren und erfassen zu können“, so die Gewerkschaft, die stattdessen fordert, dass im Falle des ersten Verstoßes die Schulleitung unverzüglich Erziehungsberechtigte und Schülerin im Beisein einer weiteren geeigneten Person (Schulqualitätsmanagement, Schulpsychologie) zu einem Gespräch laden soll. Weiters soll durch eine zusätzliche Bestimmung im Privatschulgesetz eindeutig klargestellt werden, dass auch private Träger das Gesetz anzuwenden haben.

Gleichbehandlungsanwaltschaft ortet Diskriminierungspotenzial

Gut heißen die Lehrergewerkschafter, dass sich das Verbot an der Schulstufe und nicht dem Alter der Mädchen orientiert, da zweiteres einen zusätzlichen Aufwand gebracht hätte. Anders sieht das die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW): Durch das Verbot für alle bis zur achten Schulstufe könnten auch Mädchen, die bis zu 16 oder sogar 17 Jahre alt sind, betroffen sein. Denn in Österreich gäbe es laut OECD besonders viele „überaltrige“ Schüler und Schülerinnen. Somit würden religionsmündige Jugendliche in ihren Rechten beschnitten werden. Außerdem würde das Gesetz auch die Eltern zwingen, in die Religionsfreiheit ihrer Kinder einzugreifen. Denn diese müssten das Verbot auch zuhause umsetzen und darauf achten, dass ihre Töchter ohne Hidschāb in die Schule gehen.

Auch Protestanten und Freikirchen dagegen

Kritik am Gesetz gab es auch von der Initiative für ein diskriminierungsfreies Bildungswesen. „Was wir dringend brauchen, ist ein Diskriminierungsverbot, kein Diskriminierungsgebot“, fordert Obfrau Sonia Zaafrani, die davon ausgeht, dass der VfGH dieses Gesetz wieder aufheben wird. Abzuwarten bleibe, wie die Schulleitungen und Lehrpersonen auf dieses Gesetz reagieren werden. Viele hätten bereits signalisiert, „dass sie sich nicht für rassistische und diskriminierende Symbolpolitik missbrauchen lassen.“

Ähnlich klang auch die Stellungnahme der Evangelischen Kirche. „Der Zustand einer Demokratie zeigt sich auch daran, wie sie mit Minderheiten umgeht“, heißt es dort. Man sehe in dem vorliegenden Gesetz „vorrangig Symbolpolitik, die sich an die Wählerschaft und gegen Musliminnen und Muslime richtet.“ Eine „einseitige Diskriminierung“ ortet der Rat der Freikirchen. Auch die Islamische Föderation in Wien befürchtet, dass durch das Gesetz bestehende Vorurteile gegenüber muslimischen Schülerinnen verstärkt werden, was zu sozialer Ausgrenzung führen könne.

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