Grünes Licht für Lohnanpassungen: Neuer Kollektivvertrag für Lehrpersonal

Für die Umsetzung stellt die Landesregierung insgesamt 192,1 Millionen Euro zur Verfügung: 61,7 Millionen im Jahr 2025, in den beiden Folgejahren jeweils 65,2 Millionen Euro. Vor der Auszahlung müssen noch einige formelle Schritte erledigt werden, unter anderem die Begutachtung durch das Unterrichtsministerium und den Rechnungshof. Die neuen Regelungen gelten jedoch bereits ab dem 1. Januar 2025 beziehungsweise ab 1. September 2025.
Anpassung an Inflation und neue Sonderregelungen
Ab Jänner 2025 wird die Landeszulage neu geregelt und an die Inflation der Jahre 2022–2024 angepasst. Auch die Zulagen für Dienstaltersabschnitte von 9 bis 14 und 15 bis 20 Jahren steigen um jährlich zwischen 323 und 1002 Euro brutto. Neu aufgenommen wird außerdem die Regelung zum Sonderurlaub für Frauen, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind.
Mehr Geld für Weiterbildung und Außendienste
Ab September 2025 profitieren Lehrer zudem von höheren Vergütungen für Aus- und Weiterbildung:
- Bis zu 80 Euro pro Stunde für Lehrtätigkeiten,
- 60 Euro für Tutoring, Moderation, Kursleitung oder Koordination,
- 30 Euro für Aufsicht bei außerschulischen Initiativen.
Auch Überstunden werden besser vergütet: 49 Euro pro Unterrichtsstunde, 30 Euro für andere zusätzliche Stunden. Bei Außendiensten gibt es eine Mahlzeitenpauschale bis zu 80 Euro pro Tag und Übernachtungen in Hotels bis zu vier Sternen werden mit maximal 200 Euro erstattet. Ab der vierten Stunde im Außendienst erhalten Lehrkräfte zudem 5,60 Euro pro Stunde für unterrichtsbegleitende Veranstaltungen.






