Polens Verfassungsgericht kippt „Hassrede-Gesetz“

Das polnische Verfassungsgericht hat am Dienstag ein hochumstrittenes Gesetz zur Ausweitung des Strafrechts gestoppt. Präsident Andrzej Duda hatte die Reform zuvor den Verfassungsrichtern zur Prüfung vorgelegt, nun erklärten sie sie einstimmig für verfassungswidrig. Damit folgten die Richter den Warnungen zahlreicher Aktivisten, die seit Monaten vor einer massiven Einschränkung der freien Rede protestierten.
Strafrecht sollte massiv ausgeweitet werden
Das Parlament in Warschau hatte im März beschlossen, Hassverbrechen künftig auch bei Angriffen oder Diskriminierungen aufgrund von Alter, Geschlecht, Behinderung oder sexueller Orientierung automatisch zu verfolgen, auch ohne private Anzeige. Damit wäre der Katalog der Hassdelikte erheblich erweitert worden.
Doch nach Ansicht der Richter hätte diese Änderung einen unzulässiger Eingriff in die Grundrechte dargestellt. Berichterstatter Justyn Piskorski betonte, die Formulierungen seien zu unklar und könnten dazu führen, dass selbst scharfe Kritik, Polemik oder Witze strafbar würden.
Gericht warnt vor „Zensurinstrument“
In der Urteilsbegründung heißt es, das Strafrecht dürfe nicht „von einem letzten Mittel gegen Hass und Gewalt zu einem Zensurwerkzeug“ umfunktioniert werden. Es sei nicht Aufgabe des Staates, Bürger vor jeder Form von Kritik oder Unbehagen zu schützen, sondern lediglich vor tatsächlichen Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte.
Da das gesamte Gesetz für nichtig erklärt wurde, muss Präsident Duda die Unterschrift verweigern. Präsidialamtschef Zbigniew Bogucki sprach nach der Entscheidung von einem „klaren Sieg für die Meinungsfreiheit“.






