von ih 26.09.2025 15:39 Uhr

NISF entschuldigt sich für fehlende Zweisprachigkeit

Eine amtliche Mitteilung des Nationalen Instituts für Soziale Fürsorge (NISF/INPS) hat in Südtirol für Diskussionen gesorgt. Der Obmann des Südtiroler Heimatbundes, Roland Lang, erhielt am 4. September 2025 ein Schreiben der Behörde ausschließlich in italienischer Sprache – und damit ohne die im Land eigentlich gesetzlich verankerte deutsche Fassung.

Obmann Roland Lang © Südtiroler Heimatbund

Da alle öffentlichen Ämter in Südtirol zur Zweisprachigkeit verpflichtet sind, verwies Roland Lang auf das Autonomiestatut sowie auf das Dekret 574 vom 15. Juli 1988 und forderte die Mitteilung in seiner Muttersprache an. Erst drei Wochen später stellte das NISF das Dokument auch in deutscher Sprache zu.

Im Begleitschreiben entschuldigte sich der Direktor der Behörde für die Verzögerung und die entstandenen Unannehmlichkeiten. Lang nahm die Entschuldigung zwar zur Kenntnis, stellte jedoch die grundsätzliche Frage: „Was ist ein Recht wert, das immer wieder eigens eingefordert werden muss – gerade beim Gebrauch der Muttersprache einer Minderheit?“

Darüber hinaus kritisierte der Heimatbund-Obmann auch das Logo der Behörde. Dieses enthalte in Südtirol lediglich die italienische Bezeichnung „INPS“ und nicht das deutsche Kürzel „NISF“. Hier sei laut Lang die Südtiroler Landesregierung gefordert, auf eine konsequente Gleichbehandlung beider Sprachen zu drängen.

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