Strenge Regeln für Privatzimmervermietung bleiben – Kompromiss erzielt

Konkret ging es um die Bestimmung, dass Privatzimmervermietung ausschließlich am Wohn- oder Rechtssitz der Vermieter:innen erlaubt sein sollte. Dagegen hatte die Regierung in Rom Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit angemeldet und einen Rekurs eingereicht. Ein langwieriges Verfahren vor dem Verfassungsgericht hätte nach Ansicht des Landesrats zu großer Rechtsunsicherheit geführt.
„Um dies zu verhindern, haben wir intensive Gespräche geführt und einen neuen Vorschlag erarbeitet“, erklärt Luis Walcher. Künftig soll die Tätigkeit auf maximal acht Zimmer und fünf Ferienwohnungen pro Gemeinde begrenzt werden. Damit werde das Hauptziel der Reform – mehr leistbarer Wohnraum für die einheimische Bevölkerung – weiterhin verfolgt.
Rom akzeptierte Kompromiss
Die Einschränkung, die bisher an ein einzelnes Gebäude gebunden war, gilt nun auf Gemeindeebene. Rom habe den Kompromiss nach eingehender Prüfung akzeptiert. „Die Reform bleibt damit in ihrem Kern bestehen. Südtirol behält eine der strengsten Regelungen für die Privatzimmervermietung in ganz Italien bei“, so Walcher.
Die Änderungen sollen im Oktober im Landtag beschlossen werden. Danach will der Staat seine Klage zurückziehen. Parallel arbeitet die Landesregierung an den Detailvorgaben für den verpflichtenden Ausbildungsnachweis sowie an der Beauftragung externer Stellen, die künftig die Einhaltung der neuen Regeln kontrollieren sollen.






