von Alexander Wurzer 13.09.2025 03:12 Uhr

Zweisprachigkeit in Südtirol – Für Münchner Parkfirma anscheinend nicht notwendig

Im November 2024 machte Roland Lang die Gemeinde Eppan darauf aufmerksam, dass der Automat beim Bezahlen am Parkplatz beim Montiggler See eine Bestätigung, abgesehen von den Ortsnamen, nur in italienischer Sprache ausdruckte! Da dies eindeutig einer Verletzung der Gleichstellung der deutschen Sprache gemäß D.P.R. Nr. 574/1988 gleichkommt, hat dieser die Gemeinde Eppan sowie die Südtiroler Antidiskriminierungsstelle um die Klärung des Sachverhalts ersucht.

Obmann Roland Lang © Südtiroler Heimatbund

Nicht zur Zweisprachigkeit verpflichtet?

Leider half die Intervention der Gemeinde Eppan beim Betreiber des Parkplatzes wenig, die Parkscheine blieben einsprachig italienisch. Nun nahm sich Frau Dr. Priska Garbin, Verantwortliche der Landesstelle gegen Diskriminierung, der Sache an. Sie forderte die Gemeinde Eppan nachdrücklich auf, dem Parkplatzbetreiber zur Einhaltung der Zweisprachigkeit aufzufordern.

Es gab nun einen regen Briefwechsel zwischen Gemeinde Eppan, Parkplatzbetreiber Peter Park System GmbH mit Sitz in München und der Antidiskriminierungsstelle. Nun stellte die Firma in München nach langem Hin und Her und in anscheinender Unkenntnis der besonderen Gesetzeslage in Südtirol fest:

„Nach Rücksprache mit unseren Steuerberatern sind wir zur Ausstellung zweisprachiger Quittungen nicht verpflichtet. MHP IT ist weder eine öffentliche Verwaltung noch ein Konzessionsunternehmen. Zudem sind wir der Ansicht, dass die Ausgabe derart langer Belege weder für unsere Kunden noch für die Parkenden eine Verbesserung darstellen würde.“

Deutliche Nachricht nach München

Daraufhin hat die Verantwortliche der Antidiskriminierungsstelle, Frau Dr. Priska Garbin, eine klare Antwort nach Eppan und München geschickt:

Vielen Dank an die Gemeinde für die Übermittlung der Stellungnahme der Firma Peter Park System. Die darin vertretene Auffassung steht im Widerspruch zur geltenden Rechtslage gemäß D.P.R. Nr. 574/1988.Artikel 1 des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 574 vom 15. Juli 1988 legt eindeutig fest, dass die deutsche Sprache der italienischen Sprache gleichgestellt ist im Umgang mit:

  • Organen und Ämtern der öffentlichen Verwaltung,
  • öffentlichen Einrichtungen,
  • sowie Konzessionären von Dienstleistungen von öffentlichem Interesse in der Provinz Bozen.

Dabei ist besonders hervorzuheben, dass die Verpflichtung zur Zweisprachigkeit nicht ausschließlich für Konzessionäre gilt, sondern sich auf alle Akteure erstreckt, die im Auftrag der öffentlichen Verwaltung tätig sind – auch wenn sie nicht formell als Konzessionäre gelten.

Artikel 3 des genannten Dekrets bekräftigt dieses Prinzip, indem er den in Artikel 1 genannten Stellen vorschreibt, ihre Organisationsstrukturen so zu gestalten oder anzupassen, dass die Verwendung beider Landessprachen möglich ist.

Roland Lang spricht Klartext

Roland Lang, Obmann des Südtiroler Heimatbundes und Verfasser dieser Aussendung, spricht Klartext:

„Jedes Unternehmen oder jede Einrichtung, das bzw. die einen öffentlichen Auftrag in der Provinz Bozen ausführt – unabhängig vom rechtlichen Status als Konzessionär – ist gesetzlich verpflichtet, die Zweisprachigkeit zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere auch jene Unternehmen, die von der öffentlichen Verwaltung mit Dienstleistungen, der Verwaltung öffentlicher Einrichtungen (wie z. B. Gemeindeparkplätzen) oder mit bürgernahen Tätigkeiten beauftragt werden.

Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass der beauftragte Wirtschaftsteilnehmer die geltenden Bestimmungen zur Zweisprachigkeit einhält. Ich ersuche Sie daher um Ihr aktives Einschreiten, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zweisprachigkeit von allen beteiligten Wirtschaftsteilnehmern erfüllt werden, stellte Dr. Priska Gabin, Verantwortliche der Antidiskriminierungsstelle klar.“

Herr Lang möchte Frau Dr. Priska Garbin seinen Dank für Ihren Einsatz ausdrücken. Ihre klaren Worte, untermauert durch das Gesetz für die Gleichstellung der deutschen Sprache, werden hoffentlich Erfolg haben und baldigst zu zweisprachige Parkquittungen bei den Parkplätzen am Montiggler See führen.

„Wenn wir immer und überall auf den Gebrauch unserer Muttersprache verzichten und nur schimpfen, dürfen wir uns nicht wundern, wenn sie immer mehr dem Italienischen weichen muss“, so abschließend Roland Lang.

  • Bürgermeister Lorenz Ebner besteht mit Nachdruck auf die Verwendung der deutschen Sprache (Foto: Privat)

Eppaner Bürgermeister gibt Gas

Lorenz Ebner, seit diesem Jahr Eppaner Bürgermeister, verspricht, den Parkplatzbetreiber  – auch von Seiten der Gemeinde –  mit Nachdruck aufzufordern, dies umgehend in Ordnung zu bringen und die Verpflichtung zur Zweisprachigkeit einzuhalten.

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