von ih 12.09.2025 16:02 Uhr

Anti-Bären-Spray künftig auch für Gemeindepolizei und Zivilschutz

Die Sicherheit in den Wäldern Südtirols, von Welschtirol und Friaul-Julisch Venetien soll künftig noch besser gewährleistet sein: Mit der Verabschiedung des sogenannten „Berg-Gesetzes“ am 11. September im Senat wurde die gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Anti-Bären-Spray über die Forstbeamten hinaus geschaffen.

APA (Symbolbild/VIER PFOTEN)

„Spray darf nur nach Schulung eingesetzt werden“

Südtirols Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher begrüßt die Neuerung: „Ich halte dies für eine sehr gute Entscheidung: Wir schützen damit jene, die im Wald arbeiten oder bei Rettungseinsätzen tätig sind, und in weiterer Folge auch die Bevölkerung.“

Walcher betont zugleich die Bedeutung einer verantwortungsvollen Handhabung: „Das Spray darf nur nach entsprechender Schulung eingesetzt werden.“

Bisher war der Einsatz von Anti-Bären-Spray ausschließlich Forstbeamten vorbehalten. Künftig sollen nach noch auszuarbeitenden Durchführungsbestimmungen auch Gemeindepolizei, bestimmte Einheiten des Zivilschutzes, Freiwillige Feuerwehren, Bergrettungen, Hundestaffeln sowie Rot- und Weißes Kreuz bei Suchaktionen im Wald damit ausgestattet werden. Die Zusammenarbeit erfolgt dabei in Abstimmung mit der nationalen Zivilschutzbehörde.

Sprays wie Waffen eingestuft

Anti-Bären-Sprays enthalten eine hochkonzentrierte Capsaicin-Lösung aus Chilipfeffer, die im Ernstfall auf angreifende Bären gesprüht wird und eine Reichweite von bis zu acht Metern hat.

Aufgrund der potenziellen Gefährlichkeit werden die Sprays rechtlich ähnlich wie Waffen eingestuft. Deshalb ist eine verpflichtende Schulung vorgesehen, deren Abschluss dokumentiert und registriert wird.

Mit der Gesetzesänderung sollen Einsatzkräfte besser geschützt und gleichzeitig Konflikte zwischen Menschen und Bären im alpinen Raum reduziert werden.

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite