Mindestsicherung reformiert: Strengere Regeln, mehr Gerechtigkeit

Mehr Unterstützung für Bedürftige
Besonders Mindestpensionisten und Menschen mit Behinderungen sollen künftig besser abgesichert werden. Auch eine angepasste Wohnkostenpauschale für Regionen mit hohen Mieten ist vorgesehen. Härtefälle sollen weiterhin vom Nordtiroler Sicherheitsnetz aufgefangen werden.
Strengere Regeln und klare Grenzen
Künftig soll gelten:
- Keine Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte, sie werden ins System der Grundversorgung überführt.
- Begrenzung bei Großfamilien durch Höchstdeckel für Erwachsene und degressives System bei Kinderrichtsätzen.
- Fünf Jahre Wartefrist für Fremde (Ausnahme: EU-Bürger, Asylberechtigte, Härtefälle).
- Strengere Sanktionen bis hin zur vollständigen Streichung der Mindestsicherung bei Regelverstößen.
„Übergangshilfe, kein Dauerzustand“
Landeshauptmann Anton Mattle betont: „In Nordtirol bekommt jeder Hilfe, der Hilfe benötigt. Aber die Mindestsicherung darf kein Dauerzustand sein. Unser Ziel ist, Menschen wieder in Arbeit zu bringen und echte Gerechtigkeit zu schaffen.“
Signal gegen Neiddebatten
Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth spricht von einem „gerechten Nordtiroler Weg“, der regionale Besonderheiten berücksichtigt. Soziallandesrätin Eva Pawlata betont, die Reform sichere ein „würdevolles Leben, ohne überhöhte Einzelfälle, die Neiddebatten anheizen“.
Entlastung für Gemeinden
Mehr Menschen in Beschäftigung und weniger ungerechtfertigte Leistungen sollen Land und Gemeinden spürbar entlasten. Nordtirol behält damit die gemeindefreundlichste Kostenaufteilung Österreichs (65:35).
Das neue Nordtiroler Mindestsicherungsgesetz soll nach Beschluss im Landtag 2026 in Kraft treten. Nordtirol will damit einen eigenständigen Weg gehen – zwischen sozialer Verantwortung und klaren Regeln.






