Neue Abschussverordnung: Jäger dürfen Wolf im Wipptal erlegen

Die Reaktion der Landesregierung folgte prompt: Am Dienstag wurde eine weitere Abschussverordnung für einen sogenannten „Schadwolf“ erlassen. Diese gilt ab sofort für einen Zeitraum bis Mitte Oktober im Umkreis von zehn Kilometern rund um den Fundort. Die Jägerschaft wurde bereits eingeschaltet.
Bereits 22 Abschussverordnungen in diesem Jahr
Das „Tiroler Modell“ der Maßnahmenverordnungen kommt 2025 intensiv zum Einsatz: Insgesamt wurden heuer bereits 22 Abschussverordnungen ausgestellt. Derzeit sind neun davon aktiv – darunter drei allein im Bezirk Innsbruck-Land. Fünf Mal konnte ein Wolf bereits tatsächlich erlegt werden.
Die Behörden appellieren an die Bevölkerung, Sichtungen von Wolf, Bär oder Luchs weiterhin konsequent zu melden. Dazu steht auf der Website des Landes ein eigenes Formular bereit.
Der jüngste Vorfall zeigt einmal mehr die Spannungen im Umgang mit großen Beutegreifern in Tirol. Während Naturschützer immer wieder vor überhasteten Abschüssen warnen, fordern Bauern und Almhalter Schutz für ihre Tiere und eine rasche Reaktion der Politik.






