Wolf-Verdacht: Tirol erlässt neue Abschussverordnung

Die Tiroler Landesregierung hat daher gemäß den gesetzlichen Vorgaben am heutigen Montag (1. September) eine Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen. Die Verordnung tritt mit Mitternacht in Kraft und gilt für die Dauer von sieben Wochen in einem Umkreis von zehn Kilometern ausgehend vom Ort des Ereignisses. Die zuständige Jägerschaft ist bereits informiert.
Durch das Tiroler Modell der Maßnahmenverordnungen wurden somit im heurigen Jahr bisher 20 Abschussverordnungen erlassen. Mit der gegenständlichen Verordnung sind davon ab morgen, Dienstag, noch neun Abschussverordnungen aufrecht. Eine im Bezirk Innsbruck Land, fünf im Tiroler Unterland, eine im Bezirk Landeck und zwei im Bezirk Lienz. Fünf Abschussverordnungen konnten im heurigen Jahr von der Jägerschaft erfüllt werden, berichtet das Land Tirol in einer Aussendung.Â
Die Bevölkerung wird gebeten, allfällige Sichtungen und Beobachtungen der Behörde über das auf der Website des Landes zur Verfügung stehende Sichtungsformular zu melden. Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs.






