Prozess um außergewöhnlichen Missbrauchsfall in Korneuburg

Die Verhandlung ist bis 12.30 Uhr anberaumt. Die nunmehrige Ex-Partnerin des Niederösterreichers ist als Zeugin geladen. Dem 42-Jährigen, der grundsätzlich geständig sein soll, droht im Fall einer anklagekonformen Verurteilung eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren. Er behauptet, der Deutsche habe ihn auf die Idee zu den inkriminierten Tathandlungen gebracht.
Der Anklageschrift zufolge trat der 42-Jährige zunächst über E-Mail mit dem Deutschen „in Austausch“, der ihm „Erfahrungsberichte und Videos und Fotos der Taten übermittelt“ und ihn „zur Nachahmung angeregt“ habe. „Der Angeklagte entschloss sich sodann, selbst auch seine Lebensgefährtin zu betäuben und sexuell zu missbrauchen“, heißt es in der Anklage. Ende März 2014 soll der Niederösterreicher seine Freundin mit einem Schlafmittel betäubt haben.
Nachdem die Frau weggedämmert war, kam es zu einer Reihe von Missbrauchshandlungen, die der Angeklagte auch bildlich festhielt. Das Bildmaterial übermittelte er am nächsten Tag samt einem eingehenden Bericht seinem deutschen Gesprächspartner. In weiterer Folge informierte er den Deutschen laut Anklage über eine einschlägige Kommunikationsapplikation „noch ausführlicher über den erfolgten fortgesetzten und wiederholten Missbrauch“.
apa






