von lif 28.08.2025 07:16 Uhr

Studienbeihilfen für Gesundheitsberufe neu geregelt

Mit klaren und einheitlichen Regeln will die Landesregierung über Studienbeihilfen neue Anreize für junge Menschen schaffen, einen Gesundheitsberuf zu ergreifen. Auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Hubert Messner hat die Landesregierung einheitliche und klare Richtlinien für Studienbeihilfen genehmigt, die die bisherigen Einzelregelungen ersetzen.

Wer eine Ausbildung für Gesundheitsberufe macht, erhält finanzielle Unterstützung vom Land. Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Hubert Messner für diese Beihilfen einheitliche Regeln festgelegt. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)

„Wir investieren in die Zukunft der jungen Südtiroler und in das Gesundheitswesen“, betonte Landesrat Messner. „Die Beihilfen ermöglichen Studenten, sich für einen Gesundheitsberuf zu entscheiden, unabhängig von ihrem finanziellen Hintergrund. Damit erleichtern wir ihnen den Weg ins Berufsleben und sichern gleichzeitig die Gesundheitsversorgung für die Menschen in Südtirol“, erklärt Messner.

Beiträge für Ausbildungen von Gesundheitsberufen

Für Ausbildungen in Pflege- und Gesundheitsberufen an der Claudiana ist es bereits seit einem Jahr möglich, dass die Auszubildenden eine Studienbeihilfe von 3.500 Euro erhalten, berichtet das LPA. Diese Beihilfen werden für Studien an der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana gewährt oder, wenn die Ausbildung zum gewünschten Beruf dort nicht angeboten wird, auch an anderen Universitäten im In- und Ausland. Die Förderung von spezifischen Gesundheitsausbildungen außerhalb der Claudiana ist eine Neuerung des Beschlusses. Auch hier werden die zu vergebenden Stipendien ausgeschrieben. Neben dem Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises verpflichten sich die Geförderten, nach Abschluss für drei Jahre im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in Seniorenwohnheimen in Südtirol zu arbeiten. Hier gilt eine Altersgrenze von 54 Jahren.

Mit diesem neuen Beschluss ist es auch möglich, dass jene Studenten eines Gesundheitsberufes dieselbe Studienbeihilfe erhalten, die außerhalb von Südtirol einen Gesundheitsberuf erlernen, der an der Claudiana nicht angeboten wird und für den ein Bedarf in Südtirol besteht. Diese Beihilfe wird mit einem eigenen Wettbewerb ausgeschrieben.

Anträge laufend stellen

Die Beihilfen für die Studiengänge, mit welchen das Land eine Konvention abgeschlossen hat, können von den Studenten nun laufend beantragt werden, sobald sie die Voraussetzungen (Zweisprachigkeit B2 und Unterzeichnung der Dienstverpflichtung) erfüllen.

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