von lif 26.08.2025 15:27 Uhr

240 Plätze für Obdachlose in Winternachtquartieren vorgesehen

Mit der Sicherstellung von ausreichend Plätzen in Nachtquartieren in den Wintermonaten hat sich heute (26. August) die Südtiroler Landesregierung auf Antrag von Rosmarie Pamer, Landesrätin für den Sozialen Zusammenhalt, befasst. Im einstimmig gefassten Beschluss der Landesregierung wird festgehalten, dass landesweit insgesamt 240 Winternachtquartiere ab dem 1. November eingerichtet werden. 

Foto: Pixabay

Wie das LPA mitteilt, verteilen sich dieseauf die Städte Bozen (70 Plätze), Meran (45 Plätze, davon 25 für Frauen), Brixen (20 Plätze, Bruneck (20 Plätze) und Leifers (20 Plätze). Hinzu kommen 40 Plätze, die als Notaufnahmeplätze aktiviert werden, sowie 25 Plätze im Projekt Dormizil in Bozen.

„Es geht vor allem darum, menschenwürdige und humane Übergangsbedingungen für Menschen in sozialen Notlagen zu bieten“, sagt Landesrätin Pamer. Sie hatte sich in den vergangenen Wochen mit Vertretungen der genannten Gemeinden getroffen und gemeinsam an der Neuverteilung der Plätze gearbeitet. Denn die Zuständigkeit für den Bereich Obdachlosigkeit liegt bei den Gemeinden, das Land unterstützt durch die Finanzierung von Diensten. Im Vorjahr wurden insgesamt 2,8 Millionen Euro dafür bereitgestellt. Diese flossen unter anderem in die (Winter-)Nachtquartiere in Bozen, Meran, Brixen, Bruneck und Leifers. Finanziert wurden zudem Streetworkerdienste sowie das Arztmobil und das Hygienezentrum in Bozen. Hinzu kommt die Finanzierung von anderen Diensten, wie einem Mensadienst oder eine Kurzzeitaufnahme für Obdachlose mit gesundheitlichen Problemen.

Gutgeheißen hat die Landesregierung auch die „Leitlinien für die Aufnahme in den Winternachtquartieren“, die das Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion gemeinsam mit Organisationen des Dritten Sektors und öffentlichen Körperschaften ausgearbeitet hatten.

Darin ist unter anderem festgehalten, dass die Namen der aufgenommen Personen täglich der Quästur von Bozen oder den zuständigen Polizei-Stationen gemeldet werden müssen, dass gewalttätiges, einschüchterndes oder diskriminierendes Verhalten zum endgültigen Ausschluss aus dem Quartier führt. Zudem muss in Einrichtungen mit über 25 männlichen Bewohnern ein Überwachungs- und Sicherheitsdienst eingerichtet werden. In den Nachtstunden muss ein sozialer Notfalldienst (ein so genanntes Kältetelefon) gewährleistet werden.

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