von mmh 19.08.2025 15:25 Uhr

Neue Lärmschutzwände sollen Wipptal leiser machen

Wer im Wipptal nahe der A22 wohnt, kennt das Problem: der Verkehrslärm der Brennerautobahn ist ständiger Begleiter. Nun gibt es gute Nachrichten für die Anrainer: Entlang eines acht Kilometer langen Abschnitts in der Gemeinde Franzensfeste sollen neun neue bzw. erneuerte Lärmschutzwände entstehen.

Neun Lärmschutzwände umfasst das Vorhaben der Brennerautobahn AG, im Bild das Rendering der Lärmschutzwand "Sachsenklemme". (Quelle: Brennerautobahn AG)

Die Landesregierung hat am Dienstag Landeshauptmann Arno Kompatscher ermächtigt, dem Projekt der Brennerautobahn AG das nötige Einvernehmen des Landes Südtirol zu erteilen. Eingebracht hatte den Beschluss Landesrat Peter Brunner, der betont:
„Dieses Projekt ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Lärmbelastung im Wipptal zu reduzieren und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.“

Acrylglas und Cortenstahl statt graue Betonklötze

Die neuen Lärmschutzwände – darunter jene bei Grasstein, Sachsenklemme, Weißenbach oder den Franzensfester Sozialwohnungen – werden rund fünf Meter hoch und sollen nicht nur Schall schlucken, sondern sich auch optisch ins Landschaftsbild einfügen.

Geplant sind Paneele aus Acrylglas, die Licht durchlassen und Ausblicke ermöglichen, kombiniert mit Elementen aus Cortenstahl, die eine visuelle Verbindung zu den historischen Festungsbauten der Region herstellen. „Es handelt sich um Lärmschutzwände, die sich gut in das Landschaftsbild einfügen“, erklärt Giorgio Gottardi vom Landesamt für Landesplanung und Kartografie.

Mehr Sicherheit im Süden von Franzensfeste

Besonders im Bereich der Lärmschutzwand „Franzensfeste Süd“ kommt noch ein Sicherheitsaspekt hinzu: Dort werden zusätzlich fünf Steinschlagschutzbauten errichtet, um die Autobahn vor möglichen Naturgefahren zu sichern.

Grünes Licht von allen Seiten

Auch auf Gemeindeebene ist die Zustimmung groß: Bürgermeister und Fachstellen haben das Projekt bereits positiv begutachtet. Auch die Ämter für Geologie, Wildbach- und Lawinenverbauung sowie Wassergut gaben grünes Licht – unter der Bedingung, dass bestimmte Vorschriften eingehalten werden.

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