von mmh 01.08.2025 17:17 Uhr

Tödlicher Einbruch in Salzburg: Hausbesitzer erschießt mutmaßlichen Täter

In Salzburg-Gnigl ist es am Donnerstagnachmittag des 31. Juli zu einem tödlichen Zwischenfall gekommen: Ein 66-jähriger Hausbesitzer erschoss einen mutmaßlichen Einbrecher mit mehreren Schüssen – darunter offenbar einem tödlichen Treffer in den Hinterkopf. Der 29-jährige Ungar erlag wenig später im Krankenhaus seinen Verletzungen. Der Schütze befindet sich laut Polizei mittlerweile wieder auf freiem Fuß.

Bild: (Archivbild) APA (dpa)

Mit Messer bedroht – Schüsse zur Selbstverteidigung?

Wie Oe24 berichtet ereignete sich der Vorfall gegen 16 Uhr, als ein ungarisches Pärchen versuchte, in das Einfamilienhaus des Salzburgers einzubrechen. Laut ersten Ermittlungen drangen die beiden in das Haus ein, wo der 29-jährige Mann den Bewohner mit einem Messer bedroht haben soll. Der 66-Jährige, von Nachbarn als zurückgezogen lebender Einzelgänger beschrieben, griff daraufhin zur Faustfeuerwaffe und feuerte mehrere Schüsse ab.

Nachbarn wollen drei Schüsse gehört haben. Der Einbrecher wurde schwer verletzt und brach im Garten zusammen. Rettungskräfte versorgten den Mann vor Ort und brachten ihn ins Universitätsklinikum Salzburg – dort verstarb er wenig später.

Tatort: verwilderter Garten und offene Fragen

Die Ermittlungen zum genauen Tathergang führt das Landeskriminalamt Salzburg. Laut Polizei sei der Hausbesitzer legal im Besitz der Waffe. Die Frage, ob es sich um Notwehr handelte, ist nun Gegenstand weiterer Untersuchungen. Die Polizei durchkämmte nach der Tat den verwilderten Garten des Hauses auf der Suche nach Querschlägern und sicherte umfangreiche Spuren.

Der 66-Jährige gab an, in einer akuten Bedrohungslage gehandelt zu haben. Er wurde zunächst einvernommen, ist aber laut Polizei derzeit wieder auf freiem Fuß. Eine Gefährdung Unbeteiligter habe zu keinem Zeitpunkt bestanden.

Komplizin festgenommen

Die 28-jährige Komplizin des getöteten Einbrechers wurde festgenommen und befindet sich in polizeilichem Gewahrsam. Auch sie soll noch einvernommen werden. Ob und in welchem Ausmaß sie an dem Einbruchsversuch beteiligt war, ist noch Gegenstand der Ermittlungen.

Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob Anklage gegen den Hausbesitzer erhoben wird oder der Fall als gerechtfertigte Notwehr eingestuft wird.

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