Deutschland: AfD-Kandidaten sollten von Wahl ausgeschlossen werden

Vorwürfe der Fremdenfeindlichkeit
Rechtsgrundlage für das Vorgehen ist laut LfV § 17 des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes, der Maßnahmen zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung erlaubt.
Besonders brisant ist der Fall des Paderborner AfD-Kandidaten Marvin Weber. In einem 24-seitigen Dossier wirft ihm das LfV unter anderem Fremdenfeindlichkeit vor. Belegt wird dies unter anderem mit einem Zitat aus dem Jahr 2021: „Wir brauchen dringend eine Abschiebekultur!“ sowie mit Aussagen zur sogenannten „Remigration“. Der zuständige Wahlausschuss lehnte jedoch einen Ausschluss Webers ab.
„Unzulässige Verzerrung“
Marvin Weber wies die Vorwürfe zurück und erklärte, seine Aussagen stellten legitime politische Kritik dar. Ihn als Staatsfeind darzustellen, sei eine unzulässige Verzerrung.
Erstmals hatte die Neue Westfälische über die Einmischungen berichtet.






