von gk 29.07.2025 17:38 Uhr

Muslim fordert: „Will nur Ärztinnen!“

Ein muslimischer Mann forderte in einem Krankenhaus ausschließlich weibliches medizinisches Personal für seine Frau – und klagt wegen Diskriminierung. Wie weit sollen wir religiösen Sonderwünschen nachgeben? Und ab wann wird Toleranz zur Selbstaufgabe?

Bild: APA (dpa)

Es klingt fast wie eine Szene aus einem absurden Theaterstück, ist aber bittere Realität in einem Salzburger Spital: Ein muslimischer Mann beschwert sich, weil seine verschleierte Frau nicht ausschließlich von Ärztinnen behandelt wurde. Er spricht allen Ernstes von Diskriminierung, Menschenwürde und verlangt eine schriftliche Bestätigung, dass der Wunsch auf ausschließlich weibliches Personal rechtlich zulässig und verbindlich sei.

Die Landeskliniken reagieren mit klaren Worten: Eine Arztwahl gäbe es in öffentlichen Spitälern nicht, schon gar nicht nach Geschlecht. Auch der Wiener Patientenanwalt bestätigt: Es gibt keine eine gesetzliche Grundlage für solche Forderungen.

Gut so. Aber: Reicht das?

Dieser Fall zeigt in aller Deutlichkeit, wie religiöse Parallelwelten zunehmend versuchen, öffentliche Institutionen unter Druck zu setzen. Und das nicht irgendwo, sondern im sensibelsten Bereich überhaupt: in der medizinischen Versorgung.

Qualifikation vor Geschlecht

In unsren Ländern gilt: Wer ins Spital kommt, hat Anspruch auf medizinische Hilfe, nicht auf ein Wunschkonzert. Und das ist auch gut so. Denn in einem funktionierenden Gesundheitswesen steht die Fachkompetenz im Vordergrund und nicht Geschlecht, Religion oder Weltbild.

Wer sich lieber von Ärzten eines bestimmten Geschlechts behandeln lassen möchte, kann das in einem Wahlarztsystem auf eigene Kosten auch gerne tun. Aber im öffentlichen Spital? Da gilt Gleichbehandlung und zwar für Patienten wie für das Personal. Wenn man beginnt, Ausnahmen zu machen, wo hört das dann auf? Getrennte Stationen? Separate Wartezimmer? Behandlungsverbote für Männer?

Toleranz ist keine Einbahnstraße

Was dieser Fall offenbart, ist ein kulturelles Spannungsfeld, das längst überfällig ist, offen benannt zu werden: Wer zu uns kommt, muss sich auch den Spielregeln dieser Länder fügen. Dazu gehört auch, dass medizinisches Personal unabhängig vom Geschlecht respektiert wird. Punkt.

Stattdessen erleben wir immer wieder, wie versucht wird, religiös motivierte Sonderrechte einzufordern, sei es bei Kopftuchstreitigkeiten in der Schule, bei Schwimmunterricht oder eben im Krankenhaus. Dabei wird mit „Menschenwürde“ argumentiert – und genau diese Menschenwürde wird gleichzeitig dem einheimischen Personal abgesprochen, das seinen Dienst nach bestem Wissen und Gewissen verrichtet.

Das ist nicht nur dreist, sondern auch gefährlich. Denn wo das Recht auf Gleichbehandlung durch importierte Ideologien untergraben wird, da steht bald nicht mehr nur die medizinische Versorgung auf dem Spiel, sondern unser gesellschaftliches Wertefundament.

Keine Extrawürste auf Krankenschein

Wer im Spital medizinische Hilfe sucht, soll sie bekommen, schnell, kompetent und unabhängig vom Geschlecht der behandelnden Person. Wer meint, sich das aussuchen zu dürfen, missversteht den Begriff „Diskriminierung“ grundlegend und sollte sich fragen, ob er in einem westlich geprägten Land wirklich richtig ist.

Denn eines muss klar sein: Wir werden unsere Werte nicht dem Diktat religiöser Sonderinteressen opfern. Nicht im Spital. Nicht in der Schule. Nicht im Zusammenleben. Nirgendwo!

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