Extremist gewinnt vor Gericht trotz Störung von Gabalier-Konzert

Extremist klettert trotz Verbot auf Bühne
Die Bezirkshauptmannschaft Landeck hatte das Platzverbot vorsorglich erlassen, um Künstler, Besucher und Bühnentechnik zu schützen. Hintergrund war die Sorge, dass sich radikale Klimaextremisten während des Konzerts festkleben oder die Veranstaltung anderweitig stören könnten – ein Szenario, das sich in ähnlicher Form in der Vergangenheit bereits abgespielt hat.
Trotz des Verbots kletterte ein radikaler Klimaextremist auf die Bühne, zeigte ein Transparent und verstieß damit bewusst gegen die behördliche Verfügung. Das anschließende Verwaltungsstrafverfahren landete über das Landesverwaltungsgericht Tirol schließlich beim VfGH – mit dem Ergebnis, dass die rechtlichen Voraussetzungen für ein Platzverbot nicht gegeben gewesen seien.
Kritiker sehen Gericht auf Seite von Klimaextremisten
Der VfGH argumentierte, es habe keine ausreichenden Hinweise auf eine „allgemeine Gefahr“ im Sinne des Gesetzes gegeben. Störungen durch Einzelpersonen seien nicht ausreichend, um ein Platzverbot zu rechtfertigen.
Kritiker der Entscheidung werfen dem Gericht vor, mit seiner Auslegung den Handlungsspielraum der Sicherheitsbehörden zu stark einzuschränken. Gerade bei Großveranstaltungen mit hohem Störpotenzial sei präventives Handeln wichtig. Ob und wie künftig vergleichbare Maßnahmen rechtlich abgesichert werden können, bleibt offen.
Das Verwaltungsstrafverfahren gegen den Klimaextremisten wird nun unter Berücksichtigung des Urteils fortgesetzt. Eine Einstellung gilt als wahrscheinlich.






