von mmh 22.07.2025 14:17 Uhr

Bis 70 im Landesdienst: Südtirol setzt auf Erfahrung statt Ruhestand

Erfahrung bleibt Gold wert: Wer im Landesdienst tätig ist, könnte künftig auch nach dem offiziellen Pensionsalter eine bedeutende Rolle spielen. Die Südtiroler Landesregierung hat am Montag grünes Licht für eine neue Regelung gegeben, mit der Mitarbeitende bei Bedarf bis zum 70. Lebensjahr weiterbeschäftigt werden können – um ihre wertvolle Erfahrung an die nächste Generation weiterzugeben.

Das Personal bekomme nun bei Bedarf der Landesverwaltung die Möglichkeit bis zum 70. Lebensjahr im Landesdienst zu bleiben. Damit unterstütze das Land den Generationenwechsel und sichere wertvolles Wissen für die Landesverwaltung, sagt Personallandesrätin Magdalena Amhof. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)

Kompetenz geht nicht in Pension

Mit dem Vorschlag von Personallandesrätin Magdalena Amhof will man einem der zentralen Herausforderungen in der öffentlichen Verwaltung begegnen: dem Generationenwechsel. „Wir sichern damit wertvolles Wissen für die Landesverwaltung und erleichtern gleichzeitig neuen Mitarbeitenden den Einstieg“, erklärt Amhof. Die neue Regelung sei also eine Win-Win-Situation – für junge Kolleginnen und Kollegen ebenso wie für erfahrene Kräfte.

Konkret bedeutet das: Ab dem 1. Januar 2025 liegt das reguläre Pensionsalter im Landesdienst bei 67 Jahren – im Einklang mit der neuen staatlichen Bestimmung. Doch wer in den letzten zwei Dienstjahren eine sehr gute oder hervorragende Leistungsbeurteilung erhalten hat, kann – sofern Bedarf besteht und er oder sie selbst einverstanden ist – für ein weiteres Jahr bleiben. Und das sogar bis zu dreimal, also maximal bis zum 70. Lebensjahr.

Besonders gefragt: die Weitergabe von Wissen. Ob als Tutor oder zur gezielten Einarbeitung neuer Mitarbeitender – diese Tätigkeiten sind künftig auch außerhalb des offiziellen Stellenplans möglich. Dafür wird ein eigenes Höchstkontingent festgelegt.

Abordnungen auf Zeit

Neben der Ruhestandsregelung wurde auch die Abordnung von Landesbediensteten neu geregelt. Diese ist nun klar zeitlich begrenzt: maximal zwei Jahre, mit einer einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr. Danach heißt es: zurück zur Landesverwaltung – oder endgültig zur aufnehmenden Körperschaft wechseln.

Ziel sei es, so Amhof, „die Planbarkeit für die Organisationseinheiten zu verbessern und die Transparenz in der Zusammenarbeit zu stärken“. Die gegenseitige Unterstützung zwischen Landesverwaltung und anderen öffentlichen Einrichtungen bleibe erhalten – aber mit klaren Spielregeln.

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