Studienbeihilfe: Antrag bis 31. Juli möglich

Förderung für Bildung außerhalb Südtirols
Das Land Südtirol unterstützt Schüler und Schülerinnen, die eine Oberschule oder einen Vollzeitkurs der Berufsbildung außerhalb Südtirols besuchen – vorausgesetzt, diese Ausbildung wird in Südtirol nicht angeboten. Wichtig ist dabei, dass der Kurs im Jahr 2024 begonnen wurde und mindestens sechs Monate dauert. Auch Pflichtpraktika, die Teil der Ausbildung und Voraussetzung für die spätere Berufsausübung sind, können berücksichtigt werden. Diese müssen jedoch mindestens vier Monate dauern.
Die Studienbeihilfe wird auf Grundlage des Faktors der wirtschaftlichen Lage (FWL) laut Einheitlicher Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) aus dem Jahr 2023 berechnet. Je nach FWL kann die Beihilfe zwischen 1.500 und 4.000 Euro betragen. Bewerber und Bewerberinnen, die ganzjährig außerhalb Südtirols untergebracht sind (ohne zu pendeln), dürfen einen FWL von maximal 4,50 nicht überschreiten. Auch Rückerstattungen von Kursgebühren richten sich nach diesem FWL.
Voraussetzungen und Antragstellung
Dem Antrag muss eine Bestätigung der besuchten Schule beigelegt werden, die die regelmäßige Anwesenheit bescheinigt. Zudem darf für dasselbe Studium keine weitere finanzielle Förderung beantragt oder ein kostenloser Heimplatz in Anspruch genommen werden. Falls mehrere Fördermöglichkeiten bestehen, ist eine Entscheidung für eine der Optionen erforderlich.
Alle Informationen zur Studienbeihilfe sowie das Antragsformular für das Schuljahr 2024/2025 sind auf dem Landeswebportal im Bereich Bildungsförderung  verfügbar. Der Antrag muss bis spätestens Donnerstag, 31. Juli 2025 im Amt für Schulfürsorge eingereicht werden.






