
Florian Stumfall
Verfassungsbruch mit Ansage

Abgeordnete unter Fraktionszwang?
Im Bundestag hatten genügend Abgeordnete von CDU und CSU kundgetan, dass sie den Vorschlag der SPD, zwei radikal linke Kandidatinnen zu wählen, nicht mittragen würden. Daraufhin erhob die gesamte Linke ein Gezeter, als gälte es, einen Staatsstreich zu verhindern. Dabei sind doch die Abgeordneten nach Artikel 38 GG nur ihrem Gewissen verantwortlich und keiner Weisung, also auch nicht ihrer Fraktion.
Die beiden Kandidatinnen der SPD haben sich im Vorfeld derart extrem dargestellt, dass tatsächlich die Wahl zu einer Gewissensfrage geworden ist. Eine von ihnen bezieht in Sachen Abtreibung eine Position, die sich hart am Rande des Strafrechts befindet, die andere hat zu erkennen gegeben, Wahlen könnten überflüssig werden, weil die Politik sowieso wisse, was die Bürger wollten. Trotz solcher Verwerfungen beschimpft die Linke die Kritiker aufs heftigste und hält an der Bewerbung der beiden Frauen fest.
Wenn Richter politisch werden
Zwei Dinge sind es, die man daraus ableiten kann. Erstens: Es ist falsch, die obersten Richter vom Parlament wählen zu lassen. So ziehen unvermeidlich die Politik und mit ihr die Parteilichkeit ins Verfassungsgericht ein. Die beste Lösung wäre es, die Verfassungsrichter von der richterlichen Standesvertretung wählen zu lassen.
Das zweite: Umstürze, Revolten und Machtergreifungen geschahen über Jahrhunderte durch die Exekutive, die ausübende Gewalt, sei es das Militär oder die Polizei. Dann wurde das Parlament für den Griff zur totalen Macht missbraucht. Das deutlichste Beispiel dafür waren in Deutschland die Nationalsozialisten. Jetzt ist es die richterliche Gewalt, die dazu herhalten soll. Was vordergründig wie eine Personaldebatte aussieht, ist eine Frage nach der Zukunft der Demokratie in Deutschland.
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