Verstoß auf Baustelle: Sperre und Anzeige

Bild: Ordnungshüter
Bei einer Kontrolle der Baustelle stießen die Beamten auf alte Rohrleitungen, die Asbest enthielten. Diese waren bereits von den Abrissarbeiten betroffen, ohne dass die gesetzlich vorgeschriebenen Schutz- und Entsorgungsmaßnahmen getroffen wurden, so die Behörden in einer Aussendung.
Angesichts der Gefahr für die Gesundheit der Arbeiter und für die Umwelt wurde der betroffene Bereich des Bauvorhabens unter behördlichen Teilverschluss gestellt. Der Verantwortliche der Baufirma, die mit den Sanierungsarbeiten beauftragt war, wurde auf freiem Fuß angezeigt.






