Neue Schutzzone in Innsbruck: Mentlgasse und Umgebung unter besonderem Schutz

Die Schutzzone dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor strafbaren Handlungen. Sie wurde gemäß dem Sicherheitspolizeigesetz eingerichtet, da sie laut Polizei „die am wenigsten in die Rechte der Menschen eingreifende Maßnahme darstellt, die dennoch geeignet ist, Kinder und Jugendliche effektiv zu schützen“. Gleichzeitig soll sie zur Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung beitragen.
Die Einhaltung der Schutzzone wird streng kontrolliert. Wer gegen das Betretungsverbot verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen: Bis zu 1.000 Euro beim ersten Verstoß, bis zu 4.600 Euro im Wiederholungsfall. Sollte eine Geldstrafe nicht einbringlich sein, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen verhängt werden (§ 84 Abs. 1 Z 4 SPG).
Die Schutzzone gilt von täglich in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 22:00 Uhr im Bereich, der im nachfolgenden Plan ersichtlich ist.






