von veo 20.05.2025 12:18 Uhr

Wintergärten wieder erlaubt: Neue Regeln für Bauprojekte

Nach jahrelanger Pause können in Südtirol wieder Wintergärten an bestehenden Gebäuden errichtet werden. Ein neues Dekret ermöglicht dies unter bestimmten Voraussetzungen – besonders relevant für Eigentümer älterer Häuser.

Bild von atimedia auf Pixabay

Neues Dekret bringt Wintergarten zurück

Mit dem Dekret des Landeshauptmannes vom 18. März 2025 (Nr. 6) wird der Bau von Wintergärten in Südtirol wieder zugelassen – nach fünf Jahren Pause. Konkret betrifft dies bestehende Gebäude in sogenannten Mischgebieten, also auch in historischen Ortskernen. Voraussetzung ist, dass das betreffende Gebäude vor dem 4. September 2007 errichtet wurde oder zumindest eine entsprechende Baugenehmigung vor diesem Stichtag erhalten hat.

Der Wintergarten wird dabei gesetzlich als Maßnahme zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen gewertet. Das bedeutet: Seine Fläche zählt nicht zur Baumasse, sofern bestimmte technische und bauliche Bedingungen eingehalten werden. Dazu gehört etwa, dass der Abstand zur bestehenden Gebäudeaußenwand maximal 3,5 Meter betragen darf und keine eigene Heizanlage eingebaut wird.

Technische Vorgaben und Größenbeschränkungen

Damit ein Wintergarten errichtet werden darf, müssen klare Anforderungen erfüllt sein: Mindestens 70 Prozent der Fassadenfläche müssen verglast sein, die Bauteile bestimmte Wärmedämmwerte (U-Werte) einhalten, und es muss gewährleistet sein, dass die gesammelte Wärme ins Gebäude geleitet und gespeichert werden kann. Auch die Größe ist klar geregelt: Der Wintergarten darf höchstens 8 Prozent der Bruttowohnfläche ausmachen – muss aber mindestens 9 m² groß sein und darf 30 m² nicht überschreiten.

Wichtig: In Gebieten mit einem Durchführungs- oder Wiedergewinnungsplan muss die Möglichkeit zum Bau eines Wintergartens dort explizit vorgesehen sein. Vor Planungsbeginn sollte daher unbedingt mit der zuständigen Gemeindeverwaltung Kontakt aufgenommen werden, berichtet die Verbraucherzentrale in einer Aussendung.

Weitere Informationen bietet die Verbraucherzentrale Südtirol unter www.verbraucherzentrale.it sowie über das Infoblatt zum Thema Wintergärten (Link zum Infoblatt). Zudem gibt es eine telefonische technische Bauberatung, die montags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr unter der Nummer 0471-301430 erreichbar ist.

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