von ih 14.05.2025 14:35 Uhr

Letzter Aufruf an Volksbank-Aktionäre

Das Aktionärskomitee Südtirol hat auf einer Pressekonferenz am Mittwoch in Bozen erneut alle Volksbank-Aktionäre dazu aufgerufen, bis spätestens 30. Oktober 2025 ein Verjährungsunterbrechungsschreiben an die Volksbank zu senden. Nur so bleibe die Möglichkeit auf Entschädigung erhalten.

Foto: BVR [CC BY-SA 4.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0)], via Wikipedia/BVG

Hintergrund ist ein laufender Rechtsstreit, den rund 150 Aktionäre mit Unterstützung der Anwälte Massimo Cerniglia, Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi gegen die Volksbank führen.

Bereits 19 Urteile fielen zugunsten der Anleger aus – mit einer Gesamtsumme von etwa eine Million Euro an Rückzahlungen und Schadensersatz. Die Verstöße der Bank wurden von den Gerichten als schwerwiegend beurteilt, insbesondere wegen fehlender Informationsprospekte beim Aktienverkauf.

Zusätzlich laufen zwei Sammelklagen vor dem Gericht in Venedig. Die erste, an der sich bereits 650 Anleger beteiligen, steht kurz vor dem Abschluss – das Urteil wird noch 2025 erwartet. Die zweite Klage könnte bis zu 27.000 Anlegern die Möglichkeit auf Rückzahlungen von bis zu 100 Millionen Euro eröffnen.

Das Musterschreiben zur Unterbrechung der Verjährung kann auf der Website des Verbraucherschutzvereins Robin heruntergeladen werden:
👉 www.robinreport.it/robin-report/musterbrief-volksbank

Weitere Informationen und Kontakt: aksuedtirol@gmail.com

Wichtig: Nach Ablauf der 10-Jahres-Frist verjähren Ansprüche endgültig.

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