von gk 28.04.2025 20:07 Uhr

Nach Vorwurf um SS-Lied: „Standard“ muss Schadenersatz zahlen

Auch der frühere FPÖ- Politiker Johann Gudenus hat sich juristisch gegen den „Standard“ durchgesetzt: Nach Berichten über ein angebliches SS-Lied bei einem Begräbnis musste die Zeitung nun Schadenersatz leisten. Auch weitere FPÖ-Politiker hatten diesbezüglich schon Erfolg vor Gericht.

„Wenn alle untreu werden“ finden sich unter anderem im Allgemeinen Deutschen Kommersbuch der katholisch-deutschen Burschenschaft (Bild: Freilich Magazin)

Wie mehrere Medien berichten, war der frühere FPÖ-Politiker Johann Gudenus mit einer Klage gegen die österreichische Tageszeitung „Der Standard“ erfolgreich. Hintergrund ist die Berichterstattung über ein Begräbnis im September 2024, bei dem laut „Standard“ das sogenannte „SS-Treuelied“ angestimmt worden sein soll. An der Feier nahmen neben Gudenus auch die FPÖ-Politiker Martin Graf, Harald Stefan und Norbert Nemeth teil.

Das linke Blatt hatte ein Video veröffentlicht, das die Trauerfeier eines ehemaligen Burschenschafters am Hernalser Friedhof in Wien zeigte. Auf Wunsch des Verstorbenen wurde das Lied „Wenn alle untreu werden“ gesungen – ein deutsches Volks- und Studentenlied, das zwar später auch von der SS gesungen wurde, aber deutlich älter ist. Es stammt aus dem Jahre 1814 und basiert auf einem politischen Gedicht von Max von Schenkendorf. Dieser widmete das Lied „Turnvater“ Jahn und gab damit den enttäuschten Hoffnungen auf ein geeintes Deutschland Ausdruck.

Kein Verstoß gegen das Verbotsgesetz - aber Tatbestand der üblen Nachrede vonseiten des "Standard"

„Der Standard“ berichtete, dass die vier Politiker trotz des Liedes am Grab verweilten. In Folge wurde gegen Graf, Stefan und Nemeth ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Verbotsgesetz eingeleitet – nachdem der Nationalrat ihre Immunität aufgehoben hatte.

Doch das Gericht entschied zugunsten der Politiker: In erster Instanz wurde festgestellt, dass mehrere Artikel des „Standard“ den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllten. Die drei erhielten gemeinsam 20.250 Euro an Entschädigung.

Johann Gudenus führte ein eigenes Verfahren – ebenfalls mit Erfolg. Laut Urteil vom Montag wurde „Der Standard“ nicht nur zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt, sondern auch zur Veröffentlichung des Urteils und zur Übernahme der Verfahrenskosten. Die Zeitung hat gegen das Urteil Berufung angekündigt.

  • Der frühere FPÖ-Politiker Johann Gudenus (Bild: APA)
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