Anklage nach Missbrauch von zwei neunjährigen Buben

Die inkriminierten Vorgänge ereigneten sich am 24. und 25. Juni in einer Parkanlage unweit eines Wohngebiets. Der Jugendliche soll die zwei Opfer zunächst jeweils in ein Gebüsch gelockt und sie dann massiv eingeschüchtert haben, indem er ihnen mit dem Abschneiden von Gliedmaßen drohte. Die Volksschüler trauten sich darauf nicht mehr wegzulaufen und ließen die von der Anklage umfassten Handlungen über sich ergehen.
Nach der Ausforschung des Tatverdächtigen wurde ein weiteres mögliches Opfer ermittelt. Mit dem ebenfalls unmündigen Buben soll der Jugendliche in einem in der Hauptverhandlung näher festzustellenden Zeitpunkt im vorigen Sommer Geschlechtsverkehr gehabt haben. Die Öffentlichkeit dürfte bei der gerichtlichen Aufarbeitung der Übergriffe aus Opferschutzgründen über weite Strecken von der Verhandlung ausgeschlossen werden.
apa






