Was kommt nach dem Bürgermeisteramt? In Südtirol gibt’s Geld – aber nur unter Bedingungen

Nicht jeder bekommt Geld – Vollzeit ist Pflicht
Eine Mandatsabfindung gibt es nur, wenn das Amt in Vollzeit ausgeübt wurde – also mindestens 1.200 Stunden im Jahr. Bezahlte Urlaube zählen nicht dazu. Zum Schluss ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass dieses Pensum tatsächlich geleistet wurde. Wer darunter liegt, geht leer aus – oder muss mit einer Kürzung rechnen.
Was ist drin? Zahlen sprechen für sich
Die Abfindung entspricht einer monatlichen Amtsentschädigung pro vollem Mandatsjahr. Für kürzere Amtszeiten wird anteilig gerechnet – Voraussetzung: mindestens 30 Monate im Amt.
Zur besseren Vorstellung hier ein paar Beispiele – ohne konkrete Gemeinden zu nennen, da unserer Redaktion nicht bekannt ist, ob die jeweiligen Bürgermeister in Vollzeit arbeiten:
- Bei 5.011 Einwohnern liegt die Entschädigung bei 5.080 Euro brutto.
- Bei 10.045 Einwohnern sind es 7.480 Euro.
- Bei 20.011 Einwohnern steigt der Betrag auf 10.033 Euro.
- Bei 50.031 Einwohnern sind es 10.645 Euro.
- In Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern liegt der Betrag bei 13.312 Euro.
Wann wird ausgezahlt?
Die Abfindung gibt’s erst nach Ende des jeweiligen Mandats. Für den Zeitraum 2020–2025 wird ab Mai 2025 ausbezahlt – auch dann, wenn der Bürgermeister wiedergewählt wurde. Maßgeblich ist das Gehalt des Monats Mai 2025.
Was müssen die Gemeinden tun?
Die Gemeinden müssen das Geld im eigenen Haushalt vorsehen. Wer beim zentralen Lohnservice des Gemeindenverbands ist, gibt die Berechnung dort in Auftrag. Die Auszahlung erfolgt über den Lohnstreifen im Mai oder in einem der Folgemonate.






