Südtirol will Öffnungszeiten im Handel wieder selbst regeln

Rückkehr der Zuständigkeit in Sicht
Ein wichtiger Punkt in den aktuellen Verhandlungen mit Rom zur Südtiroler Autonomie betrifft die Regelung der Öffnungszeiten im Einzelhandel. Diese Kompetenz liegt derzeit beim Staat, seit das sogenannte Monti-Dekret im Jahr 2012 die völlige Liberalisierung eingeführt hat. Italien ist damit das einzige Land Europas ohne Einschränkungen bei den Geschäftsöffnungszeiten, erklärt der Wirtschaftsverband in einer Pressemitteilung.
Nun zeichnet sich ein Wendepunkt ab. Wie Philipp Moser, Präsident des Wirtschaftsverbandes hds, erklärt, gibt es erstmals einen konkreten Hoffnungsschimmer, dass Südtirol in diesem Bereich wieder eigenständig agieren kann. Der Weg dorthin führt über eine neue Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut, die bereits im September 2023 von der 12er Kommission genehmigt wurde. Damit könnte das Land wieder gesetzlich über Öffnungszeiten im Einzelhandel entscheiden.
Appell an Politik: „Jetzt dranbleiben!“
Zwar begrüßt der hds diesen Fortschritt, zeigt sich aber auch kritisch: Die Kompetenz wird nicht direkt im Autonomiestatut verankert, was laut Moser eine stabilere rechtliche Absicherung bedeutet hätte. Dennoch sei es erfreulich, dass das Ziel zumindest über diesen Weg erreicht werden könne. Der nächste Schritt ist nun die Genehmigung der Durchführungsbestimmung durch den Ministerrat in Rom. Moser fordert ein rasches Handeln und appelliert an Landeshauptmann und Südtiroler Parlamentarier, weiterhin konsequent an der Rückholung dieser Kompetenz zu arbeiten.
Klar stellt Moser auch fest: Es geht nicht darum, Sonn- und Feiertagsöffnungen generell zu verbieten. Ziel sei vielmehr eine auf Südtirol zugeschnittene Regelung, die den lokalen Bedürfnissen besser entspricht. Entscheidend sei jetzt vor allem eines – die autonome Zuständigkeit zurückzuholen.






