Mehr Mittel und neue Kriterien für Wohnbau

Die Information der Bürger über Wohnbau-Förderungen ist essenziell, um den Erwerb angemessenen Wohnraums zu erleichtern. Deshalb unterstützt das Land Südtirol entsprechende Initiativen von Vereinen und Körperschaften. Diese bieten etwa laufende Beratungsdienste, wie jene des Mieterschutzes, oder auch zeitlich begrenzte Aktionen, wie Informationsstände bei der Wohnbaumesse in Bozen.
Anhebung der Beiträge
Da die bisherigen Richtlinien bereits zehn Jahre alt sind und sich die Marktbedingungen erheblich verändert haben, war eine Anpassung erforderlich, erklärte die zuständige Landesrätin Ulli Mair. So wurde der Höchstbetrag für einjährige fortlaufende Initiativen von 35.000 auf 50.000 Euro angehoben.
Einzelprojekte können nun mit bis zu 30.000 Euro gefördert werden, statt wie bisher mit maximal 20.000 Euro. Besonders der repräsentativste Mieterverband des Landes, der an mehreren Beratungsstellen tätig ist, profitiert von der Neuerung: Sein Förderbetrag steigt von 90.000 auf 120.000 Euro.
Neue Kriterien und Ausschlüsse
Neben der Erhöhung der Beiträge hat die Südtiroler Landesregierung auch neue Kriterien für die Bewertung der eingereichten Projekte eingeführt. Zudem werden Genossenschaftsverbände für finanzierbare Vorhaben, die vom Amt für Genossenschaftswesen gefördert werden können, von den Wohnbau-Förderungen ausgeschlossen.
Darüber hinaus sollen auch Studien, Forschungen und Tagungen zur Thematik des geförderten Wohnbaus finanziert werden. „Zudem ist die Bezuschussung eines Beratungsdienstes vorgesehen, der eine bessere Nutzung der bestehenden Wohnkubatur ermöglichen soll“, kündigt Landesrätin Mair an.
Mit diesen Maßnahmen will das Land Südtirol die Information und Beratung rund um den geförderten Wohnbau weiter verbessern und den Zugang zu angemessenem Wohnraum erleichtern.






