von ih 05.03.2025 06:46 Uhr

Streit um Abriss von Gasthaus im Wipptal

Der geplante Abriss des denkmalgeschützten Gasthauses Weißes Rössl in Gries am Brenner sorgt für Empörung. Die Initiative Denkmalschutz warnt vor einem rechtswidrigen Vorgehen und wirft den zuständigen Behörden Versagen vor. Obwohl ein Plakat einer Abbruchfirma bereits angebracht wurde, liegt die erforderliche denkmalschutzrechtliche Bewilligung nicht vor.

Foto: Initiative Denkmalschutz - Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter

Abriss ohne Bewilligung verboten

Laut Denkmalschutzgesetz (DMSG) darf ein denkmalgeschütztes Gebäude nur dann ohne Genehmigung des Denkmalamtes abgerissen werden, wenn eine unmittelbare Gefährdung höherwertiger Rechtsgüter, wie beispielsweise Leib und Leben, vorliegt. Die Initiative Denkmalschutz verweist jedoch darauf, dass diese Voraussetzung im Falle des Weißen Rössl in Gries am Brenner nicht gegeben sei.

Nach einem Brand im Mai 2023 wurde ein behördliches Betretungsverbot ausgesprochen, wodurch die Gefahr für Personen ausgeschlossen wurde. Ein Urteil des Landesverwaltungsgerichts Tirol vom 12. Februar 2025 stellt lediglich fest, dass das Gebäude erhebliche Baugebrechen aufweist und eine Instandsetzung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre. Von einer akuten Gefährdung ist in der Begründung nicht die Rede.

Kritik an Behördenversagen

Besonders kritisch sehen Denkmalschützer, dass das historische Gasthaus seit dem Brand weiterhin ohne Schutzdach dasteht, was zu einem fortschreitenden Verfall beiträgt. Zudem sei in dem Urteil des Landesverwaltungsgerichts der relevante Paragraf 49 der Tiroler Bauordnung (TBO) nicht berücksichtigt worden. Dieser besagt ausdrücklich, dass der Abriss eines denkmalgeschützten Gebäudes ohne rechtskräftige Bewilligung unzulässig ist.

Auch auf lokaler Ebene stellt sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Abrissauftrags. Gemäß TBO muss vor dem Abriss eines denkmalgeschützten Gebäudes eine Abbruchanzeige eingereicht werden, die von der Baubehörde zu prüfen ist. Da jedoch die notwendige denkmalschutzrechtliche Bewilligung fehlt, kann die Gemeinde Gries am Brenner den Antrag nicht abschließend bearbeiten. Laut Gesetz dürfte der Bürgermeister dem Antragsteller mitteilen, dass der Abbruch nicht durchgeführt werden darf.

Initiative für besseren Denkmalschutz

Der Fall des Weißen Rössl reiht sich in eine Serie von Fällen ein, in denen der Erhalt historischer Bauten in Österreich gefährdet ist. Auch das ehemalige Hotel Wörthersee in Klagenfurt steht weiterhin vor dem Verfall, weil der Eigentümer Sanierungsmaßnahmen verweigert. Ebenso sind die Hammerbrotwerke in Schwechat durch zahlreiche Brände stark in Mitleidenschaft gezogen worden.

Um den Schutz bedrohter Kulturgüter zu verbessern, hat die Initiative Denkmalschutz Ende 2023 eine parlamentarische Bürgerinitiative eingebracht. Diese fordert unter anderem eine bessere Dotierung des Denkmalfonds, um dringend sanierungsbedürftige Objekte zu retten.

Ob der Abriss des Weißen Rössl tatsächlich durchgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Die Initiative Denkmalschutz kündigt jedenfalls weiteren Widerstand an.

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