Unterstützung für Nahversorgungsdienste in Südtirol

hds-Präsident Philipp Moser betont die zentrale Rolle dieser Geschäfte für die Gesellschaft: „Der Handel ist mehr als nur Konsum. Unsere Nahversorgungsbetriebe tragen wesentlich zur Lebensqualität in den Dörfern bei. Sie bieten nicht nur Einkaufsmöglichkeiten, sondern auch soziale Treffpunkte und Arbeitsplätze.“ Die Struktur der Nahversorgung sei in Südtirol noch weitgehend intakt, doch es bedürfe gezielter Maßnahmen, um diese langfristig zu erhalten.
Moser plädiert zudem dafür, ähnliche Förderungen auch für Stadtviertel in größeren Gemeinden zu ermöglichen. Diesbezüglich findet bereits ein Austausch mit dem zuständigen Landesrat Marco Galateo statt.
Voraussetzungen für die Förderung
Um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen Nahversorgungsbetriebe folgende Kriterien erfüllen:
- Ein durchschnittlicher jährlicher Mehrwertsteuerumsatz der letzten drei Jahre von maximal 450.000 Euro.
- Maximal drei Vollzeitbeschäftigte, inklusive Inhaber, Lehrlinge und mitarbeitende Familienmitglieder (ausgenommen Ehepartner und Verwandte bis zum zweiten Grad in gerader Linie).
- Eine Verkaufsfläche von höchstens 150 Quadratmetern.
- Tägliche Öffnungszeiten von mindestens drei Stunden an sechs Wochentagen.
In strukturell benachteiligten Gebieten können auch zwei Nahversorgungsbetriebe gefördert werden.
Höhe der Beiträge
Die maximale Förderung für die Aufrechterhaltung des einzigen Nahversorgungsbetriebes in einer Ortschaft beträgt 13.000 Euro jährlich. Zusätzlich können bis zu 15.000 Euro für besondere Zusatzleistungen gewährt werden.
Bei einer Neueröffnung beträgt der Zuschuss 20.000 Euro. Falls die bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, werden die Förderbeträge anteilig reduziert.
Fristen und Antragstellung
Die Anträge müssen bis zum 30. April 2025 über den Online-Service der Landesverwaltung auf civis.bz.it eingereicht werden. Für Neueröffnungen gilt eine verlängerte Frist bis zum 31. August 2025. Die hds Servicegenossenschaft bietet Unterstützung bei der Antragstellung an.
Mit dieser Maßnahme soll die Nahversorgung in Südtirol langfristig gesichert und die Lebensqualität in ländlichen Gebieten aufrechterhalten werden.






