Diese Chemikalie wird in Lebensmittelverpackungen verboten

Schon länger ist bekannt, dass geringe Mengen an Bisphenol A aus Kunststoffverpackungen oder -beschichtungen in Lebensmittel und Getränke übergehen können. Weil BPA zu den so genannten endokrinen Disruptoren zählt – Substanzen, die den menschlichen Hormonhaushalt beeinflussen – darf es in der EU seit 2011 nicht mehr für die Herstellung von Babyfläschchen verwendet werden.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von Bisphenol A 2023 neu bewertet: aufgrund der aufgenommenen Konzentrationen stelle BPA für Verbraucher aller Altersgruppen ein Gesundheitsrisiko dar. Es könne sich schädlich auf das Immunsystem und das hormonelle Gleichgewicht auswirken sowie das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen. Die EFSA senkte die duldbare tägliche Aufnahmemenge für BPA um den Faktor 20.000 ab und forderte die EU-Kommission zu weiteren Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung auf, schreibt die Verbrauchernzentrale Südtirol in einer Aussendung.
Vor diesem Hintergrund beschloss die EU-Kommission ein weitgehendes Verbot von BPA in Lebensmittelverpackungen. Die entsprechende Verordnung trat am 20. Januar in Kraft. „Bisphenol A und seine Salze dürfen in Lebensmittelkontaktmaterialien nicht mehr verwendet werden“, berichtet Silke Raffeiner, die Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Südtirol. „Lebensmittelkontaktmaterialien, die mit BPA hergestellt wurden, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Auch darf BPA aus der Verpackung in Lebensmitteln nicht mehr nachweisbar sein.“ Für die meisten Materialien gelte eine Übergangsfrist von 18 Monaten (bis Juli 2026), für bestimmte Materialien, etwa Fisch-, Obst- und Gemüsedosen, von 36 Monaten (bis Januar 2028). Die Unternehmen müssen ihre Produktion nun relativ rasch auf neue, BPA-freie Materialien umstellen. Als mögliche Alternativen werden Polymere aus Zellulose oder pflanzlichen Ausgangsstoffen, als unbedenklich geltende Kunststoffe sowie Mehrweg-Lösungen aus Glas oder Edelstahl genannt.
Geteilte Meinung
Verbraucherschutzorganisationen sehen das Verbot von Bisphenol A mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Einerseits begrüßen sie das schon lange geforderte Verbot, andererseits üben sie Kritik daran, dass dieses Verbot erst jetzt komme. Verbraucher seien dadurch über Jahre hinweg unnötig gefährdet worden.






