Land Südtirol fördert klimafreundliches Bauen mit Energiebonus

Vorteile für Wohnraumschaffung und Klimaschutz
Der Energiebonus erlaubt es, bei Neubauten und Sanierungen zusätzliche Baumasse zu schaffen. Bei Neubauten, deren Baumasse zu mehr als 50 Prozent zu Wohnzwecken genutzt wird, kann die oberirdische Baumasse um 10 Prozent erhöht werden. Besonders bei energetischen Sanierungen besteht nun die Möglichkeit, bis zu 20 Prozent mehr Baumasse hinzuzufügen, was mindestens 200 Kubikmeter zusätzlichen Raum ermöglicht. Dies bietet eine doppelte Chance: mehr Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig den Energieverbrauch zu senken.
„Das ist ein bedeutender Schritt für die nachhaltige Entwicklung und die energetische Sanierung in Südtirol“, erklärte der Landesrat für Natur, Umwelt, Klimaschutz, Raumentwicklung und Energie, Peter Brunner. Er betonte, dass die neue Verordnung Eigentümern nicht nur Anreize zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes gibt, sondern auch den Wohnkomfort verbessert, ohne zusätzlichen Flächenverbrauch.
Breitere Anwendungsmöglichkeiten des Energiebonus
Ein wesentliches Novum der Verordnung ist, dass der Energiebonus nicht mehr nur für Wohngebäude gilt, die bis zum 12. Januar 2005 errichtet wurden. Jetzt können auch Gebäude, die seit dem 4. September 2007 bestehen, von der Regelung profitieren. Dadurch wird ein größerer Gebäudebestand für energetische Verbesserungen zugänglich.
Zudem wird der Anwendungsbereich des Energiebonus auf Gebäude in Mischgebieten und historischen Ortskernen erweitert. Neu ist, dass neben Wohnzwecken auch Gebäude mit gewerblichen Nutzungen, wie Dienstleistungen, Einzelhandel oder Handwerk, von der Regelung profitieren können, sofern mindestens 50 Prozent der Fläche wohnlich genutzt wird.
Auch im landwirtschaftlichen Bereich gibt es Neuerungen: Hier kann der Bonus genutzt werden, um bis zu 200 Kubikmeter zusätzliche Baumasse zu schaffen, solange das Gebäude insgesamt 1500 Kubikmeter nicht überschreitet.
Wintergärten und energieeffiziente Anbauten
Die Verordnung ermöglicht auch den Bau von Wintergärten in Mischgebieten. Diese gläsernen Anbauten können bis zu 8 Prozent der Bruttofläche der Wohneinheit ausmachen, müssen jedoch mindestens neun und höchstens 30 Quadratmeter groß sein.
Außerdem muss mindestens 70 Prozent der Gesamtfläche verglast sein. Diese Regelung trägt dazu bei, zusätzlichen, lichtdurchfluteten Wohnraum zu schaffen, der gleichzeitig energieeffizient ist.
Nachhaltige Zukunft für Südtirol
Mit der neuen Verordnung wird der Weg für mehr klimafreundliches Bauen und Sanieren in Südtirol geebnet. Eigentümer erhalten konkrete Anreize, in die Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Gebäude zu investieren und dabei gleichzeitig neuen Wohnraum zu schaffen.
„Diese Änderung ermöglicht es einer größeren Anzahl von Gebäuden, die Energieeffizienz zu steigern und neuen Wohnraum zu schaffen, ohne viel Fläche zu verbrauchen“, sagte Brunner. Die Landesregierung setzt damit ein starkes Signal für mehr Nachhaltigkeit und Lebensqualität in der Region.






