Weitere Abschussverordnung für Wolf

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat die Tiroler Landesregierung umgehend eine Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen. Diese ist mit der Kundmachung, gestern, Montag, in Kraft getreten. Sie gilt für die Dauer von acht Wochen in einem Umkreis von zehn Kilometern ausgehend vom Ort des Ereignisses. Die zuständige Jägerschaft ist bereits informiert, teilt das Land Tirol in einer Aussendung mit.
Anfang Juli wurde im Gemeindegebiet von Kirchdorf in Tirol ein totes (abgestürztes) Rind aufgefunden, woraufhin die Tiroler Landesregierung gemäß den gesetzlichen Vorgaben umgehend eine entsprechende Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen hatte. Diese bleibt noch bis Ablauf des 30. August aufrecht. Anfang vergangener Woche wurden zudem im Gemeindegebiet von Aurach bei Kitzbühel drei tote Rinder aufgefunden, woraufhin die Tiroler Landesregierung gemäß den gesetzlichen Vorgaben ebenfalls umgehend eine Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen hatte. Diese bleibt noch bis Ablauf des 11. September aufrecht.
Neueste Meldungen






