Taxis und Mietwagen: Zwischenstaatliche Vereinbarung soll Gesetzeslücke schließen

Überschreitet aktuell ein Fahrzeug mit einer Kapazität von bis zu neun Sitzplätzen einschließlich des Fahrers die Staatsgrenze, droht den Taxi- bzw. Mietwagenunternehmen eine Geldstrafe und die Beschlagnahme des Fahrzeugs. Dies liegt daran, dass diese Art der Beförderung derzeit weder auf europäischer Ebene noch durch bi- bzw. trilaterale Abkommen geregelt ist, teilt die Handelskammer Bozen in einer Aussendung mit.
Um diese Problematik zu diskutieren und Lösungsvorschläge aufzuzeigen, trafen sich am heutigen Dienstagvormittag Vertreter der Wirtschafts- und Handelskammern von Tirol, Bozen und Trient, des zuständigen Ministeriums aus Italien sowie des Landes Südtirol.
„Grenzregionen sind Bindeglieder zwischen Ländern und ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten finden vielfach grenzüberschreitend statt. Vor allem in den touristisch bedeutenden Gebieten des Alpenraums ist es wichtig, dass Taxi- und Mietwagenunternehmen eines Landes eine Beförderung in ein anderes Land durchführen können. Die zuständigen Ministerien helfen uns, eine Lösung für diese Problematik zu finden“, so Handelskammerpräsident Michl Ebner.
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