Stöger will strenge Zuverdienstregeln für Beamte in Pension

Unbegrenzt dazuverdienen – auch in der Frühpension – dürfen derzeit nur Beamtenpensionisten. Bei ASVG-Frühpensionen werden Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze dagegen von der Pension abgezogen. Erst ab dem Regelpensionsalter (60 bei Frauen, 65 bei Männern) ist wieder ein unbegrenzter Zuverdienst möglich.
Bei ihrem Pensionsgipfel am 29. Februar haben SPÖ und ÖVP aber eine Verschärfung vereinbart: Demnach sollen auch ASVG-Regelpensionisten, die weiter berufstätig sind, in den ersten drei Jahren einen Teil ihrer Pension verlieren. Im Gegenzug würden die Pensionsbeiträge für diese Gruppe halbiert. Betroffen wären Frauen bis 63 und Männer bis 68. SP- und VP-Pensionistenvertreter lehnen die Regelung ab, die Regierungsspitze hat zuletzt Verhandlungsspielraum signalisiert.
Unterstützt vom ÖGB will Stöger nun eine Verschärfung auch für Beamte. ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger lehnt dies ab und verweist darauf, dass der Verfassungsgerichtshof den unbegrenzen Zuverdienst für Beamtenpensionisten bereits 2005 bestätigt hatte. „Da bräuchte man eine Zweidrittelmehrheit, um die Ruhensbestimmungen für Beamte abzusichern“, gibt Wöginger zu bedenken. Stöger bezweifelt dagegen, dass die Ungleichbehandlung von Beamten und ASVG verfassungskonform ist.






