Richterin verurteilt Bauer wegen Schächtung

Symbolfoto: © günther gumhold / pixelio.de
Wie das Tagblatt Dolomiten berichtet, lautete die Anklage auf Misshandlung von Tieren. Die Schächtung von Tieren ist nur durch vorherige Betäubung erlaubt.
Schächten oder auch Schechita genannt, ist das rituelle Schlachten von koscheren Tieren im Islam und Judentum. Mit einem Schächtmesser wird den Tieren dabei ohne vorherige Betäubung mit einem einzigen großen Schnitt die Halsunterseite aufgeschnitten.
Die Luft- und Speiseröhre werden dabei durchtrennt. Damit soll ein möglichst rückstandloses Ausbluten der Tiere gewährleistet werden. Eine Betäubung ist nach der religiösen Tradition nicht erlaubt, da diese das Fleisch verletzen und es dadurch unbrauchbar machen würde.






