Class Action Südtiroler Volksbank: „Vorsicht Trittbrettfahrer!“

Der Verbraucherschutzverein Robin möchte darauf hinweisen, dass die einzige Sammelklage, die eingereicht wurde, die oben erwähnte ist, weshalb es unverständlich ist, wie Dritte oder Juristen versuchen können, sich unrechtmäßig eine von anderen durchgeführte Klage anzueignen, die unter anderem noch vom Gericht auf ihre Zulassung geprüft wird. Die Aktionäre seien aufgerufen sich nicht an dieser spontanen Initiative nicht zu beteiligen und ihre Zustimmung zu verweigern, so Robin. Die Aktion scheint dazu bestimmt zu sein, die Einheitlichkeit der Absichten der Sparer und ihre Entschlossenheit zu brechen.
Die organisierende Vereinigung wurde davor gewarnt, sich die Initiativen der Projektträger anzueignen, und werden aufgefordert, gegebenenfalls ihre eigenen autonomen rechtlichen Initiativen zu ergreifen, für die sie selbstverständlich die volle Verantwortung übernehmen können und müssen.
Die Tätigkeit des Aktionärskomitees war bereits in der Vergangenheit Gegenstand von Versuchen uns Steine in den Weg zu legen. Versuche, die aber im Übrigen kläglich gescheitert sind.
Da man weiß, dass die Einladungen zu den Verbrauchertreffen ohne die Zustimmung der Verbraucher verschickt wurden, ist der Verbraucherschutzverein der Ansicht, dass gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und der DSGVO eine schwerwiegende unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegt. Dies berechtigt den Geschädigten gegebenenfalls zu einer Entschädigung für den entstandenen Schaden. Der Verbraucherschutzverein Robin stellt den Aktionären der Volksbank, die die oben genannte Mitteilung ohne ihr Einverständnis erhalten haben, ein Musterschreiben zur Verfügung, welches auf der Website des Vereins Robin zu finden ist. Dieses ist an die Datenschutzbehörde und zur Kenntnis auch an dem Aktionärskomitee Südtirol und an den Verein Robin adressiert. Der Verbraucherschutzverein Robin wird diesbezüglich eine Eingabe bei der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt einbringen.Â
Die Behörden werden ebenfalls informiert, um die Organisatoren dieser Treffen zu identifizieren, damit sie die Datenschutzbehörde über die unrechtmäßige Verarbeitung der persönlichen Daten der VerbraucherInnen informieren können.






