Stabilitätsgesetz: „Licht und Schatten“

Auf Initiative der VZS und weiterer und dank des Einsatzes von Senator Berger in Rom sei mit dem Stabilitätsgesetz 2016 auch festgelegt, dass die Studienbeihilfen für Forschungsdoktorate, die von der Provinz Bozen ausbezahlt werden bzw. wurden, endgültig von der Einkommensteuer befreit seien. Dies gelte nicht nur für die Zukunft, sondern auch rückwirkend. Demnach löse sich das Problem zu Gunsten der Stipendienempfänger auch für jene Personen, die in der Vergangenheit entweder um Rückerstattung der abgezogenen Vorsteuer angesucht hätten und noch darauf warten würden, sowie für jene die bereits einen Steuerfeststellungsbescheid erhalten haben und das Verfahren noch anhängig sei. Die Vorgangsweise zur Erlangung dieser Rechte für die rückwirkenden Fälle müsse genau eingehalten werden. Die Verbraucherzentrale könne nützliche Ratschläge erteilen.
Rai-Fernsehgebühr über Stromrechnung
Keine gute Nachricht sei hingegen die zukünftige Bezahlung (ab Juli 2016) der Rai-Fernsehgebühr über die Stromrechnungen. Damit werde diese in intransparenter und unsachgemäßer Weise in der Stromrechnung, die an und für sich schon unleserlich sei, versteckt. Bislang kostete die Rai-Gebühr 113,50 Euro nunmehr wurde sie auf 100 Euro jährlich reduziert. Mit den Zusatzeinnahmen soll die Befreiung von der Rai-Gebühr für die über 75-Jährigen ausgeweitet werden.
Die Stromrechnung werde somit für die meisten Familien ziemlich höher ausfallen zumal auch noch mit 1.1.2016 ein neues Stromtarifsystem, veranlasst durch die Aufsichtsbehörde für Strom und Gas in Kraft trete. Der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), Walther Andreaus sehe darin eine Überfrachtung der Stromrechnung. „Es werden damit zusätzliche blinde Passagiere mitbezahlt.“
Sanierung & Energiesparmaßnahmen
Auch 2016 würden die Steuerzahler bei Sanierungen und Energiesparmaßnahmen noch die erhöhten Prozentsätze von 50 bzw. 65% in Anspruch nehmen können. Die Reduzierung auf 36% sei somit auf 2017 hinausgezögert worden. Auch der sogenannte Möbelbonus im Ausmaß von 50% auf 10.000 Euro bei Wohnbausanierungen sei bestätigt worden. Paare unter 35 Jahren könnten den Möbelbonus im erhöhten Ausmaß von bis zu 16.000 Euro bei Ankauf der Erstwohnung in Anspruch nehmen.
„Zuckerl“ für Volljährige
Wer 18 werde, erhält eine „Card“ von 500 Euro für kulturelle Aktivitäten wie Kino-, Theater und Museumsbesuche, Bücher und Konzerteintritte, berichtet die VZS.
Bargeldzahlungen
Ab 1.1.2016 könnten Bargeldzahlungen im Ausmaß von 3.000 Euro gemacht werden. Der sogenannte „Money transfer“ also die Überweisungen ins und aus dem Ausland, sowie die Zahlungen der öffentlichen Hand seien davon ausgenommen. Dort bleibe das Bargeld-Limit von 1.000 Euro erhalten.
Händler und Freiberufler seien gegen Strafe verpflichtet Kredit- und Debitkarten als Zahlungsmittel anzunehmen. Ab 1 Juli 2016 müssen auch Parkuhren bargeldlos funktionieren.
Mehrwert- und Energiesteuer
Der größte Posten im Stabilitätsgesetz betreffe die Rücknahme vorgesehener Erhöhungen von Mehrwert- und Energiesteuer. Nicht alle vorgesehenen Erhöhungen wurden zurückgenommen. Für 2017 und 2018 müssen noch 15 bzw. 20 Milliarden Euro aufgetrieben werden um diesbezügliche Erhöhungen abzuwenden.
Radargeräte
Mit Radargeräten soll in Zukunft nicht nur die Geschwindigkeit gemessen sondern auch die erfolgte Revision des Fahrzeugs und dessen Versicherung überprüft werden.






