Kleinkind am Bahnhof von Zug überrollt: Anklage gegen Mutter

Die Frau hatte den Kinderwagen am Bahnsteig abgestellt und war ins Untergeschoß gegangen, um ein Ticket zu lösen. Der Buggy kam ins Rollen, stürzte auf die Gleise und wurde von einem Zug erfasst. Das Kind, ein eineinhalb Jahre altes Mädchen, starb.
Ein Gutachten und Zeugenaussagen legen nahe, dass die Mutter die Bremsen des Kinderwagens nicht angezogen hatte und er daher vom Sog des einfahrenden Zuges erfasst und auf die Gleise gerissen wurde. Deshalb, und weil sie den Kinderwagen kurz unbeaufsichtigt gelassen hat, sei ihr Verhalten rechtlich als Fahrlässigkeit zu qualifizieren, so die Staatsanwaltschaft. Man habe daher Anklage wegen des Vergehens der fahrlässigen Tötung erhoben.
Die Frau muss sich aber keiner öffentlichen Gerichtsverhandlung stellen. Stattdessen wird ein Mandatsverfahren durchgeführt. Dabei entscheidet das Bezirksgericht Linz aufgrund der Aktenlage. Im Fall einer Verurteilung erfolgt diese mittels Strafverfügung.
Dem Lokführer konnte kein Fehlverhalten nachgewiesen werden. Er ist laut den Ermittlungsergebnissen sogar langsamer als erlaubt durch den Bahnhof gefahren. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt.






