von hz 29.03.2022 18:34 Uhr

Was sich ab 1. April in Südtirols Kirchen ändert

Vertreter der Italienischen Bischofskonferenz und der italienischen Regierung haben vereinbart, dass zum 1. April 2022 die Vorsichtsmaßnahmen für die Gottesdienste, die am 7. Mai 2020 in Kraft gesetzt wurden, aufgehoben werden. Da die Pandemie noch nicht ganz überwunden ist, wird dazu aufgefordert, sich verantwortungsbewusst zu verhalten und weiterhin Vorsicht walten zu lassen.

Algund Pfarrkirche (Bild: UT24/su)

Von Staat und Kirche wurden keine neuen Vorsichtsmaßnahmen erlassen. Wohl aber lädt die Bischofskonferenz ein, einige Ratschläge bzw. Empfehlungen zu beachten, teilt die Diözese Bozen-Brixen mit:

  • Es ist nicht mehr nötig, in der Kirche einen Meter Abstand zu anderen Gläubigen zu halten. Das bedeutet, dass es keine Obergrenze von Gläubigen gibt, die den Kirchenraum betreten dürfen. Es braucht keinen Ordnungsdienst mehr und es können alle Plätze eingenommen werden. Menschenansammlungen sollen aber weiterhin möglichst vermieden werden.
  • Der Zugang zu den Kirchen und Kapellen soll weiterhin nur mit einem Mund- und Nasenschutz erfolgen.
  • Es wird nach wie vor empfohlen, sich beim Zugang zum Gotteshaus die Hände zu desinfizieren.
  • Es wird empfohlen, weiterhin beim Friedensgruß den Händedruck bzw. eine Umarmung zu vermeiden.
  • Wer die hl. Kommunion austeilt, möge weiterhin einen Mund- und Nasenschutz tragen sowie sich vorher die Hände desinfizieren. Die hl. Kommunion soll von den Gläubigen vorzugsweise mit der Hand empfangen werden.
  • Kirchenräume sollen nach jedem Gottesdienst gelüftet werden, die Kirchenbänke mögen regelmäßig mit Desinfektionsmittel gereinigt werden.
  • Wer Grippesymptome hat, möge den Gottesdiensten fern bleiben, um nicht andere anzustecken.
  • Die Prozessionen dürfen wie gewohnt stattfinden.
  • Es steht dem Ordinarius zu, eigene Hinweise für die Diözese zu geben. Daher empfiehlt der Diözesanbischof für die Diözese Bozen-Brixen, dass ab dem Osterfest die Weihwasserbecken wieder gefüllt werden. Dies kann im Rahmen der Feier der Osternacht erfolgen. Gläubige dürfen wieder Weihwasser mit nachhause nehmen und auch an den Gräbern sowie bei Begräbnissen soll wiederum Weihwasser bereit stehen.

Empfehlungen für Kartage

Die Bischofskonferenz lädt die Gläubigen ein, wieder zahlreich zu den Gottesdiensten in die Kirchen und Kapellen zu kommen. Die Übertragung von Gottesdiensten über Streaming oder die sozialen Netzwerke soll in eingeschränkter Weise erfolgen. Schließlich hat die Bischofskonferenz folgende Empfehlungen für die Feier der Kartage gegeben:

  • Am Palmsonntag mögen die Gläubigen die Olivenzweige selbst mitbringen, um zu vermeiden, dass diese ausgeteilt bzw. herumgereicht werden.
  • Am Gründonnerstag kann die Fußwaschung erfolgen, der Zelebrant sollte sich aber jedes Mal die Hände desinfizieren und einen Mund- und Nasenschutz tragen.
  • Am Karfreitag soll eine eigene Fürbitte für die Menschen gesprochen werden, die von Krieg betroffen sind. Bei der Kreuzverehrung möge auf den Kuss des Kreuzes verzichtet werden.
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