von hm 17.11.2021 06:01 Uhr

Bei Grenzübertritt gilt 2,5G-Regel

Die Bundesregierung hat angesichts der sich zuspitzenden Corona-Lage die Einreisebestimmungen verschärft. Grundsätzlich ist ab Montag für eine Fahrt etwa von Bozen nach Innsbruck ein 2,5G-Nachweis erforderlich. Antigentests und Antikörpertests verlieren damit – außer für Pendler – ihre Gültigkeit.

Foto: UT24/ih

Für Pendler (Beruf, Schule, Studium, familiäre Zwecke, Lebenspartner) gilt weiterhin die 3G-Regel. Dies geht aus der am Dienstag geänderten Einreiseverordnung hervor, die am kommenden Montag in Kraft tritt.

Für Pendler wird das Einreiseregime aber auch verschärft: Die bisherige privilegierten Dauer von PCR-Test von sieben Tagen wird auf 72 Stunden verkürzt. Antigentests sind künftig nur noch 24 statt 48 Stunden gültig.

Impfnachweis verkürzt

Wie auch österreichweit wird die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises von einem Jahr auf neun Monate verkürzt. Für diese Anpassung an die dritte Covid-19-Maßnahmenverordnung gilt eine Übergangsfrist bis 6. Dezember.

Die 2,5G-Regel umfasst Personen, die entweder PCR-getestet, geimpft oder genesen sind. Unter 3G fallen auch Getestete mit einem behördlichen Antigen-Schnelltest. Der „Ninja-Pass“ für Schüler gilt vorerst als Ausnahme in beiden Fällen.

 

 

UT24/APA

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