Vermieter will Wohnung nur an Geimpfte vermieten
Symbolbild/Pixabay
In der Anzeige sucht der Vermieter einen berufstätigen Nichtraucher für seine möblierte Stadtwohnung. Zusätzlich fordert der Vermieter aber neben einem Lohnnachweis und einer Kaution auch einen Impfnachweis, wie der ORF Vorarlberg berichtete.
Nur bei „begründetem Interesse“ erlaubt
Laut der Mietervereinigung könne der Vermieter nur bei „begründetem Interesse“ einen Impfnachweis verlangen. Das wäre zum Beispiel gegeben, wenn es um ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft mit Risikopersonen geht oder wenn die Mitbewohner etwa im Gesundheitswesen tätig sind. Der Interessent muss diese Frage aber nicht beantworten.