von su 30.05.2021 14:53 Uhr

Die Geschichte der Gans auf der Kinderstation

Es geht um einen Gerichtsprozess, welcher sich in Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz) am Freitag abgespielt hat. Ein Achtjähriger will seine Weihnachtsgans nicht essen – der Vater steht deswegen vor Gericht.

Archivbild, Pixabay

Der Sohn eines Industriearbeiters ist in den Weihnachtsfeiertagen 2018 auf der Kinderstation des Diakonie-Krankenhauses untergebracht. Mittags steht Weihnachts-Gans auf dem Speiseplan: diese möchte der Bub aber nicht essen. Das alternative Angebot, ein Fleisch vom Schwein, wird vom Vater aus religiösen Gründen abgelehnt, ist der BILD am SONNTAG in Berufung auf die Rhein Zeitung zu entnehmen.

Vater außer sich

Nachdem die diensthabende Kinderkrankenschwester sich um ein anderes, chronisch krankes Kind kümmern muss, bleibt der Junge ohne Essen.

Das bringt den Vater in Rage. Er schreit die Schwestern an – eine beschimpft er als „Nazi“.

Aus Angst eingeschlossen

Krankenschwester Berna D. in BILD: „Es wurde immer lauter, da habe ich mich mit einer Kollegin und einer Ärztin aus Angst im Stationszimmer eingeschlossen.“ Patienten und Besucher seien in Panik geraten.

Nach Anrücken der Polizei, soll sich der Vater „mit erhobenen Fäusten“ gegen die Beamten gerichtet haben. Gleichzeitig weigert er sich, die Klinik zu verlassen. Darauf wird er von den Polizisten offenbar gewaltsam in einen Aufzug geschoben und vom Klinikgelände entfernt.

Man sieht sich immer zweimal

Schwester Berna D. zu BILD am SONNTAG: „Später kam seine Ehefrau, sagte: ‚Man sieht sich immer zweimal.‘ Da hatten wir richtig Angst! Nach Dienstschluss sind wir immer zusammen zu unseren Autos gegangen.“

Der Vater kassiert einstweilen eine Anzeige wegen des Widerstandes gegen die Beamten und eine Geldstrafe von 5000 Euro. Das lässt sich der Beschuldigte nicht gefallen. Er geht in Berufung.

Ãœberraschung beim Prozess

Die Wende folgt am Freitag. Das Verfahren wird vom Richter „wegen geringer Schuld“ eingestellt.

Laut dem Bericht soll der Vater bereits mehrfach vorbestraft sein. Zu seinen Vorstrafen zählen Beleidigung, Körperverletzung, Fahren ohne Führerschein.

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